Full text: Organisation

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11. Akratie und Aristagie. 
deutung gehabt hat, eine theoretische aber nicht mehr be 
anspruchen kann. Aber auch der Ausdruck: Geistes - 
Aristokratie muß fallen, denn auch Geist, Bildung oder 
Kenntnisse sollen ihren Besitzer nicht berechtigen, ein 
wirkliches Kratern auszuüben, das eben kein Vorzug 
irgend welcher Art gestatten soll. 
In der Rechtsphilosophie kann man dem Wort De 
mokratie noch eine dritte Bedeutung beilegen: der 
Demos als Träger der absoluten Staatsgewalt. Es 
bedürfte längerer Auseinandersetzungen, um zu zeigen, 
daß dieses Postulat, einen sichtbaren Träger aufzufin 
den, kein reelles, praktisches Interesse hat. Die „Tei 
lung der Gewalten" ist längst in einer Weise im Leben 
dnrchgedrungen, daß kein Element eines Staates, weder 
Fürst, noch Parlament, noch Volk eine absolute Macht 
besitzt, und nur eine solche soll mit dem Worte Kratein 
abgelehnt werden. Die Staatsgewalt als eine Einheit 
gedacht ist ein Abstraktum, eine Funktion des Volks 
lebens, die nur einen idealen absoluten Träger be 
sitzt: die Nation als Ganzes gefaßt, inklusive eines 
Fürsten, einer Volksvertretung oder der gerade stimm 
fähigen Bürger. Das hier ini einzelnen Charakteristi 
sche und Wertvolle wird weit besser mit anderen Be 
griffen ausgedrückt, als mit deni unklaren und viel 
deutigen der Demokratie. Im übrigen sollen diese 
ganzen Betrachtungen mehr ethisch-politischer als recht 
licher Natur sein. 
Je klarer man erkennt, daß die Gefahren schranken 
loser Machtausübung von jeder Seite drohen können 
und in dem unberechtigten Streben nach einem Kratein 
überhaupt liegen, um so eher kann man ihnen wirk 
sam entgegentreten. Gefährlich in unserer und beson
	        
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