Full text: Der Deutsche Post-Zeitungsgebührentarif

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Entwickelung des literarischen Lebens hinderlich. Je mehr 
der Zeitungsbezug zunahm, um so mehr machten sich die 
Nachteile der ungleichmäßigen Behandlung fühlbar. Infolge 
dessen sah sich der Staat schließlich zu Anfang des 19. Jahr 
hunderts veranlaßt, Abhilfe zu schaffen. Er beseitigte den 
privaten Zeitnngsvertrieb der Postmeister und übertrug die 
Zeitungsbesorguug als amtliches Geschäft der Post. 
c) Staatlicher Zeitungsvertrieb durch die Post. 
Die Grundlage für die Umgestaltung der Zeitungs- 
besorgnng aus einem Gewerbebetriebe der Postmeister in einen 
Staatsbetrieb schuf das „Regulativ über die künftige Ver 
waltung des Zeitungs-Wesens" vom 15. Dezember 18214) 
Zunächst wurde nur den Berliner Postbeamten unter 
sagt, sich ferner nebenbei mit dem Zeitungsvertrieb zu be 
fassen. Dafür ging dieser auf das neu errichtete, dem General- 
Postamt unmittelbar untergeordnete „Königliche Zeitungs- 
Comtoir" über.ff Außerhalb Berlins durften sich die Post 
meister bis Ende 1824 noch privatim mit der Zeitungs 
besorgung befassen, nur hatten sie, sobald sie dabei einen 
Bruttoertrag von mehr als 100 Talern jährlich erzielten, 
eine degressive Progrcssivsteuerff an den Staat zu zahlcn.ff 
Neujahr 1825 ging die Zeitungsbesorguug auch in der Provinz 
von den Postmeistern auf die Post selbst über. Die tech 
nische Ausführung erfolgte nach denselben Grundsätzen, die 
zuletzt bei den Postnicistern üblich gewesen waren. Es lag 
also der Post ob, die Bestellungen auf Zeitungen vom 
Publikum entgegenzunehmen und das Bezugsgeld zu verein 
nahmen, dann die Zeitungen bei den Verlegern zu bestellen, 
ff G. S. 1821. S. 215. 
ff Dem Publikum wurde aber ausdrücklich gestaltet, Zeitungen 
unmittelbar vom Verleger zu beziehen und sich unter Kreuzband mit 
der Post übersenden zu lassen (8 1 des Regulativs von 1821, Archiv 
1884 S. 292). 
ff von Eheberg S. 174. 
ff Archiv 1895 S. 304.
	        
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