Full text : Der Deutsche Post-Zeitungsgebührentarif

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Der  Rabatt  bestand  in  einer  Vergütung,  die  der  Verleger
dem  Postmeister  des  Verlagsortes^)  für  die  mit  dem  Zeitungsvertrieb ­
  verbundene  Mühewaltung,  für  das  Verpacken  der
Zeitungen,  für  das  Schreibwerk,  für  das  Einziehen  der
Abonnementsgelder  und  das  Abrechnen  gewährte.  Vereinbart
wurde  der  Rabatt  zwischen  dem  Verleger  und  dem  Postmeister
nach  Prozenten  vom  Einkaufspreise  der  Zeitungen.
Die  Provision  war  ein  Zuschlag  zum  Einkaufspreise  der
Zeitungen,  den  der  Bezieher  zu  zahlen  hatte.  Zum  Teil  siel
die  Provision  dem  Postmeister  am  Verlagsorte,  zum  Teil  dem
Postmeister  am  Absatzorte  der  Zeitungen  zu.  Jeder  Postmeister ­
  bestimmte  nach  privatwirtschaftlichen  Grundsätzen,  welche
Provision  an  ihn  entrichtet  werden  mußte.  Ein  Folge  hiervon
war,  daß  die  Bezugspreise  für  ein  und  dieselbe  Zeitung  an
den  einzelnen  Orten  erheblich  von  einander  abwichen/)  obwohl
Transportkosten  nicht  in  Betracht  kamen,  die  Zeitungen  vielmehr ­
  nach  wie  vor  portofrei  befördert  wurden.  Diese  Zustände
wurden  mit  der  Zeit  unhaltbar.  Sie  nötigten  den  Staat,
das  Provisionswesen  einheitlich  zu  regeln?)

>)  Die  Postmeister  bezogen  in  der  Regel  die  inländischen  Zeitungen
durch  Vermittelung  der  Posuneister  an  den  Verlagsorten  und  die  ausländischen ­
  Zeitungen  durch  Vermittelung  der  Postmeister  an  den  Grenzorten. ­
  Ein  unmittelbarer  Bezug  von  den  Verlegern  durfte  nur  stattfinden,
wenn  die  Postmeister  der  Verlags-  und  Grenzorte  so  hohe  Vergütungen
für  ihre  Vermittelungsdienste  beanspruchten,  daß  der  Vertrieb  der
Zeitungen  darunter  leiden  konnte  (Archiv  1884  S.  290  f.).
2 )  Die  vierteljährlichen  Bezugspreise  betrugen  z.  B.  im  Jahre  1818:
für  die  Vossische  und  für  die  Spenersche  Zeitung  in  Berlin  28,  in  Cleve
38,  in  Cöln  40,  in  Aachen  48,  in  Danzig  60  Groschen;  für  die  Kölnische
Zeitung  in  Cöln  20,  in  Halberstadt  22,  in  Aachen  27,  in  Minden  40
Groschen;  für  die  Breslauer  Zeitung  in  Breslau  30,  in  Danzig  48,
in  Reisse  54,  in  Paderborn  60  Groschen  (Archiv  1884  S.  291).
3)  Eine  derartige,  tief  eingreifende  Aenderung  konnte  mangels  genauer ­
  Kenntnis  allerdings  nicht  auf  einmal  in  vollem  Umfange,  sondern
erst  nach  und  nach  vorgenommen  werden.  Zunächst  wurde  die  Provision
für  den  im  Jahre  1810  beginnenden  Vertrieb  der  Preußischen  Gesetzsammlung ­
  von  vornherein  gleichmäßig  auf  5%  der  Bruttoeinnahme
begrenzt  (Archiv  1903  S.  688).  Dann  durften  die  Postmeister  im
Gebiete  des  in  Preußen  einverleibten  Herzogtums  Sachsen  für  die  Lieferung ­
  inländischer  Zeitungen  anfangs  höchstens  50—75»/g,  vom  Jahre
1818  ab  höchstens  33Vq%  des  Einkaufspreises  der  Zeitungen  als  Provision ­
  berechnen.  (Archiv  1884  S.  291).  Ferner  wurde  im  Jahre  1820
der  Bezugspreis  der  Vossischen  und  der  Spenerscheu  Zeitung  einheitlich
            
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