Full text : Der Deutsche Post-Zeitungsgebührentarif

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welcher  die  Zeitungs-Ccmsumenten  schwer  drückt  und  in  vielen
Fällen  gleich  einer  Verbot-Tafel  anzusehen  ist.  Der  Postaufschlag ­
  für  die  Zeitungen  ist  der  höchste  Zollsatz;  ja  es
giebt  Fälle,  wo  die  an  die  Post  zu  bezahlende  Provision
mehr  beträgt,  als  das  Abonnement  der  Zeitung."Z
In  diesen  unhaltbaren  Zuständen  sollte  die  schon  erwähnte, ­
  im  Jahre  1847  nach  Dresden  einberufene  Postkonferenz ­
  Wandel  schaffen.  Sie  faßte  zwar  den  Beschluß,
für  den  Zeitnngsverkehr  der  deutschen  Staaten  untereinander
eine  gemeinschaftliche  Provision  festzusetzen.  Die  Verwirklichung ­
  dieses  Beschlusses  unterblieb  aber  zunächst.  Erst  das
„Abkommen  zwischen  verschiedenen  Deutschen  Post-Verwaltungen
  über  den  wechselseitigen  Zeitungsverkehr"  vom
Jahre  1849 2 )  brachte  eine  entsprechende  Neuerung.  Sie
bestand  darin,  daß  die  Provision  im  Zeitungsverkehr  der  beteiligten ­
  Postverwaltungen  nur  einmal  und  zwar  von  derjenigen ­
  Verwaltung  zu  erheben  sei,  welche  die  Zeitungen  absandte. ­
  Diese  Verwaltung  und  die,  welche  die  Zeitungen

1)  Aehnlich  heißt  es  in  einem  Aufsatz  über  das  deutsche  Zeitungswesen ­
  aus  dem  Jahre  1840  (Deutsche  Vierteljahrs-Schrift  S.  45  f.):
„Da  man  versäumt  hat,  das  deutsche  Postweseu  in  die  Hände  des
Bundes  zu  legen,  der  es  als  ein  Ganzes  übersehen  und  regieren  konnte,
so  zerfällt  dasselbe  in  viele,  zum  Theil  sehr  kleine  Unterabteilungen,  welche
-dann  hin  und  wieder  weniger  die  Bedeutsamkeit  der  Kommunikation,  als
ihren  Antheil  an  der  Ausbeute  im  Auge  haben  und  einen  durchgehenden
Transport  brandschatzen,  wie  die  Raubritter  des  Mittelalters  über  eine
Karawane  mit  Handelsgütern  herfielen.  Wenn  eine  Zeitung  einmal
den  Bereich  von  einem  halben  Dutzend  Postadministrationen  pasfirt  hat,
die  ihren  Leibzoll  davon  erheben  -  und  es  kann  sich  treffen,  daß  sie
damit  noch  nicht  über  50  Stunden  Weges  gekommen  ist  -  so  beträgt
der  „Postaufschlag"  nach  Beschaffenheit  der  Umstände  bereits  seine  100
bis  150  Prozent  des  ursprünglichen  Preises;  es  giebt  Entfernungen,
und  zwar  nicht  gerade  wie  die  von  Triest  nach  Hamburg,  auf  welche
er  bis  zu  5  und  600  Prozent  steigt."  -
Der  Einkaufspreis  für  den  in  Leipzig  erscheinenden  „General-Anzeiger
  für  Deutschland"  betrug  im  Jahre  1847  1  Taler  14  Rgr.
Die  Post  vertrieb  diese  Zeitung  in  Sachsen  für  2  Taler,  in  Preußen
für  5  Taler  20  Sgr.  Die  „Leipziger  Zeitung"  kostete  damals  im  Einkauf ­
  5Taler  18  Rgr.;  von  der  Post  wurde  sie  vertrieben:  in  Sachsen
für  6  Taler  22  Ngr.,  in  Preußen  für  9  Taler  10  Sgr,  in  Oesterreich
für  9  Taler  24  Sgr.,  im  Taxis'schen  Postbezirk  für  6  Taler  22  Sgr.
4  Pf.  ausschließlich  besonderer  einzelstaatlicher  Provisionen  (Hüttner
1847  VII  S.  12).
2 )  Amtsblatt  des  König!.  Post-Departements  1849  S.  501.
            
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