Object: Ueber Betheiligung der Arbeiter am Unternehmergewinn

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v. Plenen 
der leitenden Persönlichkeit, sondern auch der Ausdruck der Productivität 
der Anlage von Capital in dem betreffenden Industriezweige. Der Gewinn 
aus einer Unternehmung besteht daher aus Unternehmerlohn (um dies nicht 
glückliche, aber gebräuchliche Wort beizubehalten) d. i. Vergütung aller mensch 
lichen Leistungen des Unternehmers oder Leiters der Unternehmung und aus 
dem Unternehmungsgewinn des Capitals d. i. jenem Betrage, welchen das 
Capital über die fixen landesüblichen Zinsen aus der Unternehmung bezieht. 
In diesem capitalistischen Unternehmungsgewinn liegt natürlich zum großen 
Theil die Ristcoprämie d. i. Vergütung für unternommene Gefahr, allein dies 
gehört ja gerade zum Wesen der Unternehmung; das Capital, das bloß zu 
fixem Zinsfuß den Industriellen dargeliehen wird, unternimmt nicht und 
darum verzichtet es auf den capitalistischen Unternehmungsgewinn. Wenn 
Jemand ohne ausreichendes eigenes Capital eine industrielle Unternehmung 
gründen will, so wird er wegen mangelnder Sicherheit nicht Geld zu fixen 
Zinsen borgen können, er sucht vielmehr einen Associo, der sich mit seinem 
Capital betheiligt, der in die Unternehmung eintritt und dabei begreiflicher 
weise mehr als den üblichen Zinsfuß verdienen will. In unserer mit Recht 
so genannten capitalistischen Productionsweise ist das Capital ebenso sehr 
dominus rei, als der Unternehmer mit allen seinen vortrefflichen persönlichen 
Eigenschaften. Die heutigen industriellen Verhältnisse indes sind so complexer 
Natur, daß das Verhältniß zwischen jenen zwei Theilen des Productions- 
gewinnes sehr verschieden ist. Es giebt allerdings Unternehmungen, welche 
durch die persönliche Initiative eines Mannes hervorgerufen werden, z. B. 
große Bauunternehmungen bei Eisenbahnen u. a. öffentlichen Arbeiten, welche 
wenig eigenes Capital brauchen, wo die erhaltene Concession oder Bestellung 
eigentlich die sachliche Grundlage des Unternehmens bildet. Diese Bestellung 
verschafft dem Unternehmer Credit, denn sie sichert dem darleihenden Capi- 
talisten die Verzinsung und Rückzahlung. Hier also überwiegt der Unter 
nehmergewinn im Sinne des Unternehmerlohnes d. i. Ertrag für eine mühe 
volle Arbeit, für Geschicklichkeit und Vertrauenswürdigkeit. In Unternehmungen 
jedoch mit kostspieligen Anlagen, wo die technische Leitung eine routinemäßige 
ist, wird das Capital einen verhältnißmäßig höheren Antheil am Productions- 
gewinn für sich beanspruchen, welcher endlich in Industrien mit gesichertem 
Absätze und beschränkter Concurrenz den Charakter einer Rente annehmen 
wird. Es wird daher selbst innerhalb des bisherigen U. G. nicht angehen, 
mit einer einfachen Formel die Antheilnahme des persönlichen und sachlichen 
Elementes der Unternehmung zu messen, dazu gehört eine genaue Untersuchung 
der verschiedenen Unternehmungsarten und Industriezweige, und selbst inner 
halb einer Gruppe wird das Verhältniß jener beiden Elemente nach Ort und 
Zeit schwanken. 
ad 2. Der neue Gedanke nun, welcher den Gegenstand der aufgewor 
fenen Frage bildet, betrifft die Theilnahme auch der Arbeit am Reingewinne 
der Unternehmung. Die Arbeit soll nicht bloß als Productionskostenbestand- 
theil angesehen, ihre Thätigkeit nicht durch die einmalige Lohnzahlung definitiv 
vom Werthe des Productes abgelöst werden, sondern ihre Antheilnahme und
	        
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