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v. Plenen
der leitenden Persönlichkeit, sondern auch der Ausdruck der Productivität
der Anlage von Capital in dem betreffenden Industriezweige. Der Gewinn
aus einer Unternehmung besteht daher aus Unternehmerlohn (um dies nicht
glückliche, aber gebräuchliche Wort beizubehalten) d. i. Vergütung aller mensch
lichen Leistungen des Unternehmers oder Leiters der Unternehmung und aus
dem Unternehmungsgewinn des Capitals d. i. jenem Betrage, welchen das
Capital über die fixen landesüblichen Zinsen aus der Unternehmung bezieht.
In diesem capitalistischen Unternehmungsgewinn liegt natürlich zum großen
Theil die Ristcoprämie d. i. Vergütung für unternommene Gefahr, allein dies
gehört ja gerade zum Wesen der Unternehmung; das Capital, das bloß zu
fixem Zinsfuß den Industriellen dargeliehen wird, unternimmt nicht und
darum verzichtet es auf den capitalistischen Unternehmungsgewinn. Wenn
Jemand ohne ausreichendes eigenes Capital eine industrielle Unternehmung
gründen will, so wird er wegen mangelnder Sicherheit nicht Geld zu fixen
Zinsen borgen können, er sucht vielmehr einen Associo, der sich mit seinem
Capital betheiligt, der in die Unternehmung eintritt und dabei begreiflicher
weise mehr als den üblichen Zinsfuß verdienen will. In unserer mit Recht
so genannten capitalistischen Productionsweise ist das Capital ebenso sehr
dominus rei, als der Unternehmer mit allen seinen vortrefflichen persönlichen
Eigenschaften. Die heutigen industriellen Verhältnisse indes sind so complexer
Natur, daß das Verhältniß zwischen jenen zwei Theilen des Productions-
gewinnes sehr verschieden ist. Es giebt allerdings Unternehmungen, welche
durch die persönliche Initiative eines Mannes hervorgerufen werden, z. B.
große Bauunternehmungen bei Eisenbahnen u. a. öffentlichen Arbeiten, welche
wenig eigenes Capital brauchen, wo die erhaltene Concession oder Bestellung
eigentlich die sachliche Grundlage des Unternehmens bildet. Diese Bestellung
verschafft dem Unternehmer Credit, denn sie sichert dem darleihenden Capi-
talisten die Verzinsung und Rückzahlung. Hier also überwiegt der Unter
nehmergewinn im Sinne des Unternehmerlohnes d. i. Ertrag für eine mühe
volle Arbeit, für Geschicklichkeit und Vertrauenswürdigkeit. In Unternehmungen
jedoch mit kostspieligen Anlagen, wo die technische Leitung eine routinemäßige
ist, wird das Capital einen verhältnißmäßig höheren Antheil am Productions-
gewinn für sich beanspruchen, welcher endlich in Industrien mit gesichertem
Absätze und beschränkter Concurrenz den Charakter einer Rente annehmen
wird. Es wird daher selbst innerhalb des bisherigen U. G. nicht angehen,
mit einer einfachen Formel die Antheilnahme des persönlichen und sachlichen
Elementes der Unternehmung zu messen, dazu gehört eine genaue Untersuchung
der verschiedenen Unternehmungsarten und Industriezweige, und selbst inner
halb einer Gruppe wird das Verhältniß jener beiden Elemente nach Ort und
Zeit schwanken.
ad 2. Der neue Gedanke nun, welcher den Gegenstand der aufgewor
fenen Frage bildet, betrifft die Theilnahme auch der Arbeit am Reingewinne
der Unternehmung. Die Arbeit soll nicht bloß als Productionskostenbestand-
theil angesehen, ihre Thätigkeit nicht durch die einmalige Lohnzahlung definitiv
vom Werthe des Productes abgelöst werden, sondern ihre Antheilnahme und