Full text: Der Deutsche Post-Zeitungsgebührentarif

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gebühr durchweg niedriger geworden und zwar allein bet 71% 
um mehr als 50%. Außerdem hatte nach der Tarifreform 
ein großer Teil der Zeitschriften nur die Mindcstgebühr von 
39 Pf. jährlich zu zahlen, d. h. 24 Pf. Besorgungsgebühr 
und 15 Pf. für das wöchentlich einmalige oder seltenere Er 
scheinen.Z Es war dies bei 28"/» der wissenschaftlichen und 
bei 330/o der fachtcchnischen Zeitschriften sowie bei 40°/« der 
Uuterhaltungsblätter der Fall. Trotz der weitgehenden Er 
mäßigung der Zeitungsgebühr ist nur ein kleiner Teil der 
Zeitschriften billiger geworden; bei den wissenschaftlichen Zeit 
schriften handelt es sich um nicht mehr als 4°/», bei den 
beiden anderen Gattungen bloß um je 7%. Es hat sich auch 
hier das bereits erwähnte Trägheitsmoment, das Festhalten 
an überkommenen Preisen uslv. geltend gemacht. 
Dasselbe gilt im allgemeinen für die Fälle, in denen 
die Zeituugsgebühr erhöht worden ist. Die Steigerung der 
Gebühr hat, abgesehen von den Generalanzeigern, im Durch 
schnitt keine in die Augen fallende Veränderung der Preise 
der Zeitungen und Zeitschriften nach oben hervorgerufen. 
Bei ven Tagesblättern hat z. B. die Zeitungsgebühr -für 
49% eine Steigerung erfahren, aber nur für 26% dieser 
Zeitungen sind die Preise höher geworden. Soweit es an 
gebracht erschien, kann allerdings die Erhöhung der Zeitungs- 
gcbühr in ihrer Wirkung vom Verleger, dem Produzenten 
der Ware „Zeitung", verschleiert worden sein, so daß sie in 
den Preisen gar nicht offen zum Ausdruck kommt. Es ist 
sehr wohl möglich, daß trotz des Gleichbleibens der Preis- 
sätze Preisverschiebuugen in Folge von Quantitäts- und 
Qualitätsveränderuugen eingetreten sind. 
Bei der mittleren und kleinen Presse sowie bei den 
Zeitschriften sind häufiger Erhöhungen der Bezugspreise als 
der Zeitungsgebühreu vorgekommen. Von den Unterhaltungs 
blättern haben z. B. 19% die Preise gesteigert, obgleich die 
9 Eine Gcwichtsgebühr kommt für diese Zeitschriften nicht in 
Betracht, da das Jahresgewicht höchstens je t Kgbeträgt und für das ein- 
inalige Erscheinen in der Woche usw. je 1 kg Freigewicht zu gewähren ist.
	        
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