Full text : Der Deutsche Post-Zeitungsgebührentarif

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Defizit  von  1  693  565  M?)  ergab.  Dieses  sollte  durch  eine
Reforni  des  Zeitungsgebührentarifs  in  der  Weise  beseitigt
werden,  daß  neben  voller  Deckung  ver  Eigenkosten  noch  ein
minimaler  Ueberschuß  möglich  war.
Der  im  Jahre  1899  dem  Reichstag  vorgelegte  Entwurf
zu  einer  Neuordnung  des  Tarifs^)  trug  einer  derartigen
Durchführung  des  Gebührenprinzips  Rechnung.  Die  Tarifgliederung ­
  und  die  Tarifsätze  waren  so  eingerichtet,  daß  sich
»ach  dem  Stande  des  Postzeitungsverkehrs  vom  ersten  Halbjahr ­
  1898  eine  Einnahme  von  rund  6750000  M?)  und
eine  Ausgabe  von  rund  6438000  M.^),  d.  h.  ein  Ueberschuß
von  reichlich  300000  M.  ergeben  solltet)  Bei  den  Beratungen ­
  des  Tarifentwurfs  in  den  Kommissionen  und  im
Plenum  des  Reichstags  wurden  indessen,  wie  schon  am
Schlüsse  des  §  2  erwähnt  worden  ist,  Umgestaltungen  vorgenommen, ­
  namentlich  wurden  die  Tarifsätze  so  ermäßigt,
daß  der  neue  Tarif  bei  gleicher  Verkehrsfrequenz  rund
260000  M.  weniger  einbringen  mußte  als  die  Selbstkosten
des  Zeitungsvertriebs  betrugen?)  Infolge  Anwachsens  des
Postzeitungsverkehrs  sind  seit  dem  Jahre  1897  die  Roheinnahmen,

h  Die  Postverwaltung  hat  den  Verlust  in  der  Begründung  zur
Postgesetznovelle  von  1899  auf  rund  1686000  M.  berechnet.  Sie  nahm
an,  daß  von  den  937  Millionen  gebührenpflichtigen  Zeitungsuummern,
die  sie  im  Jahre  1897  vertrieben  hatte,  auf  jede  Nummer  durchschnittlich
0,48  Ps.  Einnahme  und  0,66  Pf.  Kosten,  also  0,18  Pf.  Zuschuß  entfielen ­
  (Stenogr.  Ber.  1898/00  II.  Aul-  Bd.  S.  1001  und  997).
2)  Stenogr.  Ber.  1898/00  II.  Aul.  Bd.  S.  993  unter  III.
3 )  Stenogr.  Ber.  1898/00  II.  Aul.  Bd.  S.  1001.
i)  D.  s.  6  178362  M.  Selbstkosten  (Vgl.  S.  82  Anm.  2)  +
260  000  M.  Vergütungen  an  die  Verleger  für  das  Selbstverpacken  der
Zeitungen  (Stenogr.  Ber.  1898/00  II.  Anl.  Bd.  S.  1001).
s)  Archiv  1900  S.  83.
c)  Nach  den  Berechnungen  der  Postverwaltuug  sollte  der  neue
Tarif  zur  Deckung  der  Kosten  des  Zeitungsvertriebs  ein  Mehr  von
1250000  M.  ergeben  (Stenogr.  Ber.  1898/00  Bd.  IV  S.  2797  und
2924).  Von  der  Budgetkommission  wurde  dieser  Betrag  um  rund
950  000  M.  gekürzt  (A-  a.  O.  S.  2797  und  2807);  die  Herabsetzung
der  monatlichen  Besorgungsgebübr  durch  den  Reichstag  von  3  Pf.  auf
2  Pf.  (vgl.  S.  26  Anm.  2)  mußte  einen  Ausfall  von  410000  M.
(Stenogr  Ber.  1898/00  Bd.  IV  S.  2924),  und  der  Verzicht  auf  die
Abrundung  der  Kilogramm  bei  Ermittelung  des  Jahresgewichts  der
Zeitungen  (vgl.  S-  26  Anm.  3)  eine  weitere  Einbuße  von  etwa
            
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