Full text: Preußisches Landbuch

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jede jährlich mit 36 Thlr. unterstützt werden sollen und der jedes 
malige Rendant ein Honorar von 112 Thlr., zugleich für Schreib 
material rc., bezieht. Die Stiftung steht unter Verwaltung des Ma 
gistrats. 
Schweitzersche Stiftung zu Breslau. 
Der Partikulier August Schweitzer (f 9. Mai 1848) überwies dem 
Magistrat zu Breslau a) 3000 Thlr. in Staats-Schuldscheinen, deren 
Zinsen alljährlich zu gleichen Theilen an 40 anständige und moralisch 
Ute städtische Hausarme, zur Hälfte christlichen, zur Hälfte jüdischen 
Glaubens an seinem Sterbetage vertheilt werden sollen; b) ein gleiches 
Kapital zu einer immerwährenden Stiftung, das jedoch damals noch 
mit einem Nießbrauch behaftet war. Nach dem Ableben der Nicß- 
braucherin sollen von den aufkommenden Zinsen zwei jüdische arme 
Waisenknaben, welche ein Handwerk erlernen wollen, oder ein armer 
jüdischer Waisenknabe, welcher eine Kunst erlernen will, unterstützt 
werden. 
Schweitzersche Stiftung zu Landsberg (Oppeln). 
Der vorhin gedachte, in Breslau f August Schweitzer hinterließ 
dem Magistrat zu Landsberg 4000 Thlr., aus deren Zinsen an be 
sonders bestimmten Tagen jeden Jahres 10 jüdische arme Leute des 
Orts unterstützt werden sollen. 
Schwenckesches Stipendium, 
Eine alte Stiftung der Stadt Kalbe a. S. (Hermes II. 48.) 
Gräfin v. Şckiwerin, 
geb. v. Ammon (t 1795) begründete eine Stiftung, von welcher LiSco 
(S. 162) folgende Notiz giebt: „Die Zinsen von 70,817 Thlr. sollen, 
und zwar t den Gliedern der Familie v. Ammon, wenn sie bcdürf- 
tlg sind, zufallen, und £ m hülfsbedürftige Knrandcn gezahlt werden. 
Der erste- Fall ist bis jetzt noch nicht eingetreten und durch Kapitali 
en""? 1C " er brei vertheile ist die jetzig« Kapitalshöhe herbeigeführt, 
à der Rechnungslegung im Oktober jeden Jahres worden die Uuter- 
wì'xì?*" m lästige Kuranden gezahlt, es müssen von des Bier- 
Jabre 1837 îͰşien vorlveg berichtigt werden; es bettugcn im 
steigen. Das ganze Vermögen wird im Depositorium des Pupillcn- 
Kolleglums verwaltet, und dies Kollegium ist Erbe und Executor 
testament,, und hat als solcher den oben erwähnten vierten Theil der 
Zmscn oder Nutzungen des Gesammt»Kapitals tinzubehalten und zu 
verwenden." 
Gräflich Schwerinsche Stipendien-Stiftung zu Alt-LandSberg. 
Errichtet 1691. Das Stipendium beträgt 140 Thlr. und wird an 
vir ^ohne der zur Stipendiatenkasse gehörigen 10 Prediger der ehe-
	        
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