Full text: Die doppelte kaufmännische Buchhaltung

Bücher der doppelten Buchhaltung. 143 
didaktischen Wert und ihre besondere Berechtigung haben, ohne 
eine scharfe Trennung jederzeit zu ermöglichen, sollen noch Er 
wähnung finden: 
a) Man kann zwischen Büchern der Verrechnung und Notiz-, 
Vormerkbüchern (z.B.Bestellbücher, Kommissionsbuch, Effekten- 
nummernbuch u. v. a.) unterscheiden. In die Verrechnungs 
bücher werden nur vergangene, Geldwerte verändernde Ereig 
nisse eingetragen, in den Vormerkbüchern werden Verwaltungs 
akte und vorbereitende Arbeiten vorgemerkt. 
Die Verrechnungsbüoher sind: 
1. Bücher der chronologischen Ordnung, analytische Bücher, die 
die Buchungsposten für die systematische Verrechnung 
vorbereiten (z. B. die oben erwähnten Memoriale), und 
2. Bücher der systematischen Ordnung, synthetische und konten 
förmig geführte Bücher (z. B. Debitorenbuch, Bücher der 
Mengenverrechnung wie Lagerbuch u. a. m.). Doch gilt als 
Regel, daß jede systematische Ordnung der Geschäftsfälle 
gleichzeitig auf die Zeitfolge Rücksicht nehmen soll. 
b) Wir teilen die Bücher 
1. in solche der Bestandsverrechnung und -kontrolle, d. h. die 
Bücher der Bestandshuchführung, wie das Inventarium und 
die verschiedenen Skontren (Wechselbuch, Waren-, Wech 
sel-, Effekten-Skontro, das Debitoren-, Kreditoren- und 
Konto-Korrentbuch usf.). Werden alle Bestände an Ver 
mögen und Schulden in Büchern verrechnet, so bilden In 
ventar und Schlüßbilanz den zusammenfassenden Abschluß 
dieser Bücher. 
2. Die Bücher der Erfolgsverrechnung sind das Hauptbuch und 
seine Vorbücher (siehe oben). 
Die Bestandsbuchführung zergliedert, verrechnet im einzelnen 
Und nach verschiedenen Merkmalen (Menge, Gewicht,Zeit usw.), 
die Erfolgsbuchführung faßt zusammen, verrechnet summarisch 
Und nur den Geldwert der wirtschaftlichen Ereignisse. 
1. Die Bücher der Bestandsbuchführung sind: 
a) Das Vermögensbestandsbuch im eigentlichen Sinne des 
Wortes (Anfangs- und Schluß-Inventar),das den Bestand 
an Vermögen und an Schulden, an positivem und nega 
tivem Vermögen für einen bestimmten Zeitpunkt nach-
	        
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