Das deutsche Arbeitsrecht,
Wegbereiter des Sozialismus.
Von Rechtsanwalt Schoppen, Düsseldnrf.
Der Umsturz im November 1918 bringt der Sozialdemo-
kratie in Deutschland die politische Machtfülle, die sie in
jahrzehntelangen Bestrebungen Stets verlangt und ge-
fordert hat. Jetzt muß es sich offenbaren, ob sie willens
ist. auch die praktischen Folgerungen aus ihrer politischen
Machtstellung für die Verwirklichung ihrer wirtschaftlichen
Ideen zu ziehen. Hier zeigt es sich aber sofort, daß agita-
torische Programme und Forderungen und ihre Umsetzung
in die Tat zweierlei sind. Das russische Beispiel schreckt
die sozialistischen Machthaber. Man erläßt neue DprO-
grammatische Erklärungen. So wird am 1. März 1919
folgender Beschluß erlassen: „Wir sind dabei, das '
Gesetzbuch der wirtschaftlichen Demokratie
zu schaffen: das einheitliche, sozialistische Arbeitsrecht
auf freiheitlicher Grundlage. Wir werden die Organe der
wirtschaftlichen Demokratie ausbauen, Wir werden das
Ziel der wirtschaftlichen Demokratie erreichen, die kon -
stitutionelle Fabrik auf demokratischer
Grundlage. all das in Verbindung mit der Sozialisie-
rung der Wirtschaftszweige. die sich, wie vor allem Berg-
werke und Erzeugung von Energie, zur Uebernahme in
öffentliche oder gemischtwirtschaftliche Bewirtschaftung
eignen oder der öffentlichen Kontrolle unterstellt werden
können.“ Zu diesem Beschluß ergeht das Sozialisie-
rungsgesetz vom 23. März 1919. das dem Reich
die Befugnis gibt; für eine Vergesellschaftung geeignete
Unternehmungen in Gemeinwirtschaft zu überführen,
Aber auch die Auswirkung dieses Gesetzes bleibt prak-
tisch weit hinter den in ihm aufgestellten programmati-
schen Forderungen zurück. Die eigene Gefolgschaft wird
vertröstet. Inzwischen versucht man, auch bürgerliche
Kreise für sozialistische Forderungen zu gewinnen. Daß
dies nicht restlos gelingen wird, ist der sozialistischen Re-
gierung klar und wegen der Folgen einer praktischen Ver-
wirklichung ihrer Ideen nicht unerwünscht. Man hat dann
die bequeme Handhabe, seinen eigenen Genossen klar zu
machen. daß die Herbeiführung des versprochenen Paradie-
ses auf Erden lediglich an dem Widerstand der anderen
Bevölkerungsschichten Deutschlands scheitert. Die Na-
tionalversammlung entspricht den von der Sozialdemo-
kratie auf sie gesetzten Erwartungen. Auch bürgerliche
Parteien übernehmen die Mitverantwortung für sozialisti-
sche Programmpunkte für dıe Artikel 156 und 165- der
Reichsverfassung.
Darnach kann das Reich durch Gesetz, unbeschadet der
Entschädigung. in sinngemäßer Anwendung der für die Ent-
eignung geltenden Bestimmungen. für die Vergesell-
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