Schutz der Textilindustrie, 509
herrschend !). So war die Tuchindustrie der Baumwoll-
industrie näher gerückt, indem sie nicht nur wie von jeher
stark auf Export angewiesen war, Sondern auch nothwendig
ausländischen Rohstoff brauchte und gegenüber der Land-
wirthschaft freihändlerische Tendenzen annehmen musste. 1825
fiel endlich das Wollexportverbot und die künstlichen Be-
oünstigungen der Tuchindustrie nahmen ein Ende. Dafür
profitirte dieselbe durch die aus der Baumwollindustrie stam-
menden technischen Fortschritte. Jahrhunderte hindurch hatte
die mächtige Tuchindustrie den schärfsten Schutz genossen,
aber je leidenschaftlicher der Schutz begehrt und je auUS-
giebiger er gewährt wurde, desto weniger nützte er den Ge-
schützten selbst, während er zugleich andere Producenten
ganz unmotivirter Weise beschädigte. Seit 1720 zeigt sich in
der Tuchindustrie ein widerliches und doch erfolgloses Spiel
kleinlich kurzsichtiger, egoistischer Interessen, welchen die
Gesetzgebung lange Zeit nachgab -— ohne auf irgend einem
Punete Nutzen zu stiften. Starke Begünstigung der Tuch-
industrie konnte wenigstens dieser selbst nützen, SO lange sie
der einzige wichtige Zweig der Textilindustrie war. Sowie
sich die Production vielfältiger entwickelte und die Verhält-
nisse complicirter wurden, erwies sich das unter allen Um-
ständen rohe und äusserliche Mittel der Schaffung von Mono-
polen durch Schutzzölle und ähnliche Maassregeln als eine
störende Chicane des gesammten Handels und der gesammten
Produetion.
Während die höchst begünstigte Tuchindustrie ihren
immer erfolgloseren Kampf gegen die junge Baumwollindustrie
führte, strebten auch die älteren Zweige der Textilindustrie
nach immer schärferen Schutzmaassregeln für sich und auch
hier entwickelte sich im 18. Jahrhundert das Schauspiel, dass
lie Leidenschaft nach Schutz stets unersättlicher wird.
Die englische Seidenindustrie war vollständig ein Ge-
1) 8. 3 Reports on the Import of foreign Seeds, the Trade in Wool
and Growth of Tobacco 29. April, 9. Mai, 17. Mai 1816.