Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

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In Venedig soll schon im Jahre 1156 — nach anderen Quellen 
1171 — eine Girobank entstanden sein, der Monte nuovo. Diese montes 
(Berge) waren Steuergesellschaften, die zum Teil bankartige Geschäfte be 
trieben. Man unterschied weltliche Berge (Montes profani) und zum 
Schutz gegen Wucher errichtete gemeinnützige Berge (Montes pietatis). 
Einige italienische Banken entstanden dadurch, daß reichen Bürgern, bei 
denen der Staat eine Zwangsanleihe aufgenommen hatte, außer 
Zinsen als Entschädigung das Privileg zur Gründung einer Bank, deren 
Kapital die Schuld des Staates bilden sollte, erteilt wurde. Im Jahre 1407 
ging aus der Vereinigung mehrerer Gesellschaften von Staatsgläubigern 
die berühmte banca di St. Georgio in Genua hervor. 
Über die im Jahre 1593 in Mailand errichtete Bank deshl. Am 
brosius besitzen wir einige Aufzeichnungen, die eine Charakteristik des 
damaligen kaufmännischen Verkehrs geben. U. a. sind auch einige Quit 
tungen noch vorhanden, die etwas umständlich abgefaßt waren: 
„Den Herren Gouverneuren usw. möge es gefallen, auszubezahlen dem 
M . . . . 500 Kaiserliche Lire, welche ich ihm leihe gratis und mit Liebe, 
unter der Bedingung, daß er sie mir nach 3 Monaten zurückgebe, bei jedem 
Verlangen von meiner Seite. Machen Sie mich im Buche zum Schuldner 
über das Handelsgeld." 
Von den sonstigen Regeln der Bank seien noch zwei erwähnt. Die eine gibt 
Aufschluß über die Wertschätzung der damaligen Bankbeamten, und die andere 
legt den Bankangestellten dritten Personen gegenüber Stillschweigen auf: 
1. „Die Rechner, der Kassierer und die Gehilfen, welche bei der Bank im 
Dienste stehen, sind als von dem Range ihres Adels nicht herunter 
gekommen zu betrachten, trotz den Gehalten, welche sie beziehen, denn ihre 
Leistung betrifft hauptsächlich den Dienst für die Majestät und das ge 
meine Wohl." 
2. „Man gebe niemand Aufschluß über andere, außer dem Anfragenden über 
sich selbst, desgleichen dessen bevollmächtigten Erben usw., bei Strafe des 
Amtsverlustes und noch größerer Strafe." 
Schlechte Erfahrungen, die man mit den Privat-Girobanken in Venedig 
gemacht hatte, — die Mehrzahl war nach kürzerem oder längerem Be 
stehen zusammengebrochen *) — führten im Jahre 1587 zur Errichtung 
einer Staats-Girobank, des bekannten Banco di Rialto. 
Ihre Geschäftsführer wurden vom Senat ernannt und vom Staat be 
soldet. Die Bank war öffentliche Hinterlegungsstelle, und sämtliche 
Siehe darüber mein „Bankgeschäft" a. a. £)., Band II S. 14 ff.
	        
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