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Domizilwechsel (nicht auch der Wechsel mit Zahlungsadresse!) hat seine
Ursache darin, daß bis zur Novelle von 1908 der Akzeptant eines Domizilwechsels
von der wechselmäßigen Haftung befreit wurde, wenn nicht rechtzeitige
Protestaufnahme beim Domiziliaten erfolgt war.
Als vertretbar, als Gattungsware gelten die Akzepte der Großbanken
und einiger weniger großer Privatbankfirmen, die Mitglieder der „Stempelvereinigung"
sind. Als „Primadiskonten" in zweiter Linie kommen die
Akzepte der anderen großen Berliner Banken und Bankfirmen und von
einigen der großen Provinzbanken in Betracht. Sie werden in Berlin
bzw. in Hamburg, Frankfurt a. M., Leipzig usw. mit gewissen Einschränkungen
(die dem Vermittler bekannt sind oder von Fall zu Fall vereinbart
werden) gekauft, sind also nicht ohne weiteres vertretbare Werte; im
allgemeinen werden sie aber an der Börse und im Bankverkehr „glatt zum
Privatsatz" gehandelt.
Nur zu einem höheren Satz — man drückt dies auch umschreibend
aus „mit Courtage" — werden gehandelt: die Akzepte von Mittelbanken
und nicht ersten Privatbankfirmen. Ob überhaupt, und in welcher Gesamtsumme
solche Wechsel als Privatdiskonten genommen werden, wird, ebenso
wie die Höhe des Diskontsatzes, von Fall zu Fall zwischen den Parteien
vereinbart. Mitunter sind die Zuschläge, die auf den Privatsatz erhoben
werden, zwischen den Interessenten für längere Zeit vereinbart.
Eine weitere Kategorie bilden die „bankgirierten Warenw
c ch s e l", d. h. Wechsel, die das Giro einer guten Bank oder Bankfirma
tragen und auf Grund dieser Sicherheit meist zu einem niedrigeren Zins
als dem Banksatz angekauft werden.
An der Börse spielt sich der Handel in Privatdiskonten so ab, daß
die seit langer Zeit als Makler und als Eigenhändler tätige Firma
F. Meißner L Co. Nachf. bei den Vertretern der am Privatdiskonthandel
beteiligten Firmen täglich anfragt, ob sie Geber oder Nehmer von
Privatdiskonten seien, um welche Beträge es sich handle, und welcher Diskontsatz
gewünscht werde. Aber nur die Spitzen (Ausgleichsposten) kommen
zur Börse. Ein erheblicher Teil Privatdiskonten wird dem Kunden von der
Bank auf Grund allgemeiner Vereinbarungen fest abgenommen oder wird
vorbörslich telephonisch, von Büro zu Büro, gehandelt.
Eine amtliche F e st st e l l u n g des Privatsatzes durch Kursmakler
und eine amtliche Notierung erfolgt an der Berliner Börse nicht.