Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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Domizilwechsel  (nicht  auch  der  Wechsel  mit  Zahlungsadresse!)  hat  seine
Ursache  darin,  daß  bis  zur  Novelle  von  1908  der  Akzeptant  eines  Domizilwechsels ­
  von  der  wechselmäßigen  Haftung  befreit  wurde,  wenn  nicht  rechtzeitige ­
  Protestaufnahme  beim  Domiziliaten  erfolgt  war.
Als  vertretbar,  als  Gattungsware  gelten  die  Akzepte  der  Großbanken
und  einiger  weniger  großer  Privatbankfirmen,  die  Mitglieder  der  „Stempelvereinigung" ­
  sind.  Als  „Primadiskonten"  in  zweiter  Linie  kommen  die
Akzepte  der  anderen  großen  Berliner  Banken  und  Bankfirmen  und  von
einigen  der  großen  Provinzbanken  in  Betracht.  Sie  werden  in  Berlin
bzw.  in  Hamburg,  Frankfurt  a.  M.,  Leipzig  usw.  mit  gewissen  Einschränkungen ­
  (die  dem  Vermittler  bekannt  sind  oder  von  Fall  zu  Fall  vereinbart
werden)  gekauft,  sind  also  nicht  ohne  weiteres  vertretbare  Werte;  im
allgemeinen  werden  sie  aber  an  der  Börse  und  im  Bankverkehr  „glatt  zum
Privatsatz"  gehandelt.
Nur  zu  einem  höheren  Satz  —  man  drückt  dies  auch  umschreibend
aus  „mit  Courtage"  —  werden  gehandelt:  die  Akzepte  von  Mittelbanken
und  nicht  ersten  Privatbankfirmen.  Ob  überhaupt,  und  in  welcher  Gesamtsumme ­
  solche  Wechsel  als  Privatdiskonten  genommen  werden,  wird,  ebenso ­
  wie  die  Höhe  des  Diskontsatzes,  von  Fall  zu  Fall  zwischen  den  Parteien
vereinbart.  Mitunter  sind  die  Zuschläge,  die  auf  den  Privatsatz  erhoben
werden,  zwischen  den  Interessenten  für  längere  Zeit  vereinbart.
Eine  weitere  Kategorie  bilden  die  „bankgirierten  Warenw
  c  ch  s  e  l",  d.  h.  Wechsel,  die  das  Giro  einer  guten  Bank  oder  Bankfirma
tragen  und  auf  Grund  dieser  Sicherheit  meist  zu  einem  niedrigeren  Zins
als  dem  Banksatz  angekauft  werden.
An  der  Börse  spielt  sich  der  Handel  in  Privatdiskonten  so  ab,  daß
die  seit  langer  Zeit  als  Makler  und  als  Eigenhändler  tätige  Firma
F.  Meißner  L  Co.  Nachf.  bei  den  Vertretern  der  am  Privatdiskonthandel
beteiligten  Firmen  täglich  anfragt,  ob  sie  Geber  oder  Nehmer  von
Privatdiskonten  seien,  um  welche  Beträge  es  sich  handle,  und  welcher  Diskontsatz ­
  gewünscht  werde.  Aber  nur  die  Spitzen  (Ausgleichsposten)  kommen
zur  Börse.  Ein  erheblicher  Teil  Privatdiskonten  wird  dem  Kunden  von  der
Bank  auf  Grund  allgemeiner  Vereinbarungen  fest  abgenommen  oder  wird
vorbörslich  telephonisch,  von  Büro  zu  Büro,  gehandelt.
Eine  amtliche  F  e  st  st  e  l  l  u  n  g  des  Privatsatzes  durch  Kursmakler
und  eine  amtliche  Notierung  erfolgt  an  der  Berliner  Börse  nicht.
            
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