Full text : Kapitalismus und Sozialismus

Die  Gefahren  der  Sozialisierung

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interessiert,  daß  die  Schaffung  von  Lrwerbsgelegenheit  für  sie  nur
im  Zeitlohn  durch  Bureaukraten  erarbeitet  werde."
Die  Wirkungen,  die  jetzt  schon  bei  der  Sozialisierung  einzelner
Industrien  zu  beobachten  sind,  sind  natürlich  aber  erst  recht  in  einem
Zustand  zu  erwarten,  in  dem  die  gesamte  Industrie  verstaatlicht  ist
und  von  einer  staatlichen  Zentralstelle  aus  geleitet  wird.  Venn  das
bedeutet  ja  zugleich  die  unbedingte  Notwendigkeit,  die  Arbeiter  zu
Beamten  zu  machen  und  auf  das  Ründigungsrecht  ihnen  gegenüber
zu  verzichten,  wenn  die  gesamte  Industrie  verstaatlicht  ist,  wenn
es  nur  noch  einen  einzigen  Arbeitgeber,  eben  den  Staat,  gibt,  dann
wäre  es  ja  auch  eine  unerhörte  Härte  und  Grausamkeit,  dem  Arbeiter ­
  seine  Stelle  zu  kündigen.  Vas  hieße,  ihn  zum  Hungertode  verurteilen. ­
  Der  sozialistische  Staat  kann  daher  unmöglich  das  Disziplinarmittel ­
  zur  Anwendung  bringen,  dessen  mögliche  Anwendung
ohne  Zweifel  heute  sehr  wesentlich  dazu  beiträgt,  die  Arbeitsleistung
zu  steigern.  An  die  Stelle  der  wirtschaftlichen  Strafe  der  Entlassung
vermag  der  sozialistische  Staat  nur  wirkliche  Strafen  für  unzuverlässige ­
  und  untüchtige  Arbeiter  zu  setzen,  also  Freiheitsentziehungen,
Lohnkürzungen,  Entziehung  von  Urlaub  und  anderen  Vergünstigungen ­
  usw.  Die  große  Frage  ist  nun  aber,  ob  die  Furcht  vor  Strafen ­
  dieser  Art  dasselbe  zu  leisten  vermag  für  den  Fleiß  des  Arbeiters, ­
  was  heute  die  Ntöglichkeit  der  Entlassung  auf  der  einen
und  die  Aussicht  auf  vorwärtskommen  und  höheren  Lohn  auf  der
anderen  Seite,  oder  kürzer  gesagt,  was  der  Zustand  der  wirtschaftlichen ­
  Selbstverantwortlichkeit  für  die  Arbeitsleistung  bedeutet.  Die
Frage  stellen  heißt  sie  verneinen.  Ebensowenig  wie  vom  Staatsbeamten ­
  als  Betriebsleiter  der  gleiche  wirtschaftliche  Erfolg  erwartet ­
  werden  kann  wie  von  dem  für  eigene  Rechnung  wirtschaftenden
Unternehmer,  ebensowenig  darf  man  von  dem  in  einen  Staatsbeamten
verwandelten  Lohnarbeiter  die  gleiche  Arbeitsleistung  wie  vom  Lohnarbeitet
  auf  Ründigung  erwarten,  wer  anders  lehrt,  der  kennt
die  menschliche  Natur  nicht.  Es  heißt  nicht  zu  gering  von  den  sittlichen ­
  Kräften  der  menschlichen  Natur  denken,  wenn  man  sie  nur
            
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