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Seine Verwirklichung erforderte zunächst einen Zu
sammenschluß in irgend einer Form, deren gangbarste
die Erwerbs- und Wirtschastsgenossenschaft in ihren
verschiedenen, nach dem Zwecke benannten Spielarten
war. Einerseits war nämlich nur so der Grundstock
für Einrichtung und Kapital aufzubringen, anderseits
mußte auch der Staat bei Gewährung von Darlehen
und Überlassung ratenweise abzuzahlender Arbeits
behelfe diese Sicherung haben. Unter Überwindung
der mannigfachsten Schwierigkeiten ist diese grund
legende Arbeit dem Gewerbeförderungsamte und den
eifrig mitwirkenden Anstalten gelungen und es ent
stand in rascher Folge eine stattliche Reihe von Werk«,
Produktiv-, Maschinen-, Rohstoff-, Verkaufs- und
Magazinsgenossenschaften. Ihre ständige Betreuung,
die Zuwendung von Subventionen, Darlehen und
Maschinen, die Anlernung der Genossenschafter, ihre
wirtschaftlich-kommerzielle Schulung, kurz die Ge-
nossenschaftspflege, bildet eine der Hauptaufgaben der
Gewerbeförderung. Die Grundsätze für die materiellen
Zuwendungen, namentlich für Maschinenüberlassungen
und Darlehen, sind im Einvernehmen mit dem Bei
rate in allen Einzelheiten festgelegt worden, auf die
hier nicht eingegangen werden kann. Nur zwei Ge
danken mögen hervorgehoben sein. Zunächst darf eine
vernünftige und sozialpolitisch vertretbare Förderungs
aktion nie dem zu fördernden Betriebe zu viel Sorge
und Arbeit abnehmen, sie muß immer auf die mittätige