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Dr. M. J. Bonn.
sellschaftsordnung zu übermitteln, unter der der Weiße selbst ge
deiht, und die er einzig und allein für gedeihlich hält. Die weniger
ethisch gestimmten Mitglieder der herrschenden Rasse nehmen aber
weder in der Praxis noch in der Theorie einen solchen Standpunkt
ein. «Das Volk wird nicht dulden, daß Gleichheit zwischen Schwar
zen und Weißen besteht,» sagt das Grundgesetz der südafrikanischen
Republik ohne weitere Umschweife. Man begnügt sich überdies nicht
mit dieser, ein für allemal festgelegten natürlichen Überlegenheit.
Es werden Bestimmungen erlassen, die nicht nur eine Vermischung
mit den Eingeborenen verhindern sollen, sondern auch deren Er
ziehung erschweren, ihnen den Zugang zu den gelernten Berufen
verschließen oder ihnen den Erwerb von Grundbesitz verbieten, da
mit man sie dauernd als unterworfene Bevölkerung behandeln kann.
So ist ihnen z. B. in Deutsch-Siidwestafrika das Halten von Groß
vieh verboten worden, nicht etwa, weil man Nomaden zur Aufgabe
der Weidewirtschaft zwingen wollte, sondern weil man die billige
Konkurrenz der Eingeborenen fürchtete und sie ausschließlich auf
die Lohnarbeit im Dienste weißer Farmer zu verweisen bestrebt war.
Der Gedanke, daß die Herrschaft des Weißen dazu dienen soll, den
Eingeborenen möglichst zu heben, tritt in dieser Form des Imperia
lismus stark zurück. Soweit neben der bloßen Ausnützung über
haupt noch sittliche Gesichtspunkte maßgebend sind, beschränken
sie sich auf die Pflicht des Kolonisten, den Eingeborenen, der zum
Dienen geboren ist, als Knecht gut zu behandeln, aber nicht an seiner
Hebung zu arbeiten. Die nationale Mission des Imperialismus, die
den Eingeborenen mit Gewalt zu einem «farbigen Europäer» machen
wollte, ist zu Ende; seine Aufgabe ist jetzt, dessen Europäisierung
möglichst zu verhindern. Dieser Imperialismus wird von der Mehr
zahl der ortsansässigen Kolonisten vertreten, die ihn nicht nur in
ihrem Gebiete aufrechterhalten möchten, sondern über dessen Gren
zen tragen wollen, getrieben durch Bedarf an Land und an ein
geborenen Arbeitskräften. Sie betrachten sich dabei als Vertreter
des mutterländischen Volkstums, abgesehen von den nicht eben
seltenen Augenblicken, wo das Mutterland zugunsten der Einge
borenen einzuschreiten versucht und das Ideal der «Nationalisie
rung» durch allmähliche Gleichstellung der Eingeborenen, also wie
z. B. in der Kapkolonie durch Gewährung des Wahlrechts, durch
setzen will.