Full text: Das Hotel- und Gastgewerbe

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DAS HOTEL- UND GASTGEWERBE 
verleger und Redakteure so in Harnisch bringt, gemacht 
worden war. Ein Beweis, daß die Warnungen gar nicht ernst 
genug und gar nicht oft genug erhoben werden können. 
Es sei ein dritter Fall aus der Praxis der Preisausschreiben 
kurz geschildert. Die Kurverwaltung von Bad Wörishofen in 
Bayern erließ einen literarischen Wettbewerb. Für die besten, 
in Tageszeitungen erscheinenden Aufsätze über Bad W. und 
sein Kurleben wurden fünf Preise von 100 bis 300 Mark aus- 
gesetzt. Die Aufsätze sollten ungefähr 60 Zeilen lang sowie in 
der Zeit vom 1. April bis 15. Juni in mindestens drei Zeitungen 
veröffentlicht sein!! Als Auszahlungstermin der Preise war der 
l. August 1926 bestimmt. 
Die Fachzeitschrift „Die Feder‘, Organ des Allgemeinen 
Schriftstellervereins und des Deutschen Schriftstellerinnen- 
bundes, glossierte dieses Preisausschreiben wie folgt: 
„Ein reichlich naives Preisausschreiben. Jede andere 
Badeverwaltung würde für dieselbe Reklame dieselben Preise 
zahlen. Und ein paar hundert Reklamen gratis fallen dabei 
noch ab. Hände weg!“ 
Diese Kritik geht lediglich vom Standpunkt des Schriftstellers 
aus. Der Zeitungsverleger und Schriftleiter sehen ein solches 
Preisausschreiben von ganz anderen Gesichtspunkten aus an. 
Für sie kommt die Berufsehre in Frage. Deshalb begnügt man 
sich nicht mit einem kategorischen „Hände weg‘, sondern die 
Presseleute fahren sofort schärfstes Geschütz auf, wenn es so 
plump deutlich wie hier gesagt wird, daß man die Zeitungen 
unentgeltlich, unter Umgehung des Anzeigenteiles, an den 
Werbewagen zu spannen sucht. 
Ein viertes Beispiel aus der Praxis führt uns nach Österreich. 
Laut einer Mitteilung der eben genannten Zeitschrift „Die 
Feder‘ hatte die Fremdenverkehrskommission der Bundes- 
länder Wien und Niederösterreich einen Preis von 1000 sowie 
drei Trostpreise zu je 100 Schilling für den werbekräftigsten 
Zeitungsartikel über Wien und Niederösterreich (Belletristik 
oder Aufsatz) im Umfange von mindestens 600 Wörtern 
gestiftet. Daran ist nichts Besonderes auszusetzen, höchstens 
wäre zu bemerken, daß das Wort „werbekräftigst‘“ besser 
unterblieben oder durch ein harmloseres ersetzt worden wäre. 
Die Fremdenverkehrskommission hatte aber an dieses Preis- 
ausschreiben die Bedingung geknüpft, daß der Aufsatz bis zum
	        
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