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DAS HOTEL- UND GASTGEWERBE
verleger und Redakteure so in Harnisch bringt, gemacht
worden war. Ein Beweis, daß die Warnungen gar nicht ernst
genug und gar nicht oft genug erhoben werden können.
Es sei ein dritter Fall aus der Praxis der Preisausschreiben
kurz geschildert. Die Kurverwaltung von Bad Wörishofen in
Bayern erließ einen literarischen Wettbewerb. Für die besten,
in Tageszeitungen erscheinenden Aufsätze über Bad W. und
sein Kurleben wurden fünf Preise von 100 bis 300 Mark aus-
gesetzt. Die Aufsätze sollten ungefähr 60 Zeilen lang sowie in
der Zeit vom 1. April bis 15. Juni in mindestens drei Zeitungen
veröffentlicht sein!! Als Auszahlungstermin der Preise war der
l. August 1926 bestimmt.
Die Fachzeitschrift „Die Feder‘, Organ des Allgemeinen
Schriftstellervereins und des Deutschen Schriftstellerinnen-
bundes, glossierte dieses Preisausschreiben wie folgt:
„Ein reichlich naives Preisausschreiben. Jede andere
Badeverwaltung würde für dieselbe Reklame dieselben Preise
zahlen. Und ein paar hundert Reklamen gratis fallen dabei
noch ab. Hände weg!“
Diese Kritik geht lediglich vom Standpunkt des Schriftstellers
aus. Der Zeitungsverleger und Schriftleiter sehen ein solches
Preisausschreiben von ganz anderen Gesichtspunkten aus an.
Für sie kommt die Berufsehre in Frage. Deshalb begnügt man
sich nicht mit einem kategorischen „Hände weg‘, sondern die
Presseleute fahren sofort schärfstes Geschütz auf, wenn es so
plump deutlich wie hier gesagt wird, daß man die Zeitungen
unentgeltlich, unter Umgehung des Anzeigenteiles, an den
Werbewagen zu spannen sucht.
Ein viertes Beispiel aus der Praxis führt uns nach Österreich.
Laut einer Mitteilung der eben genannten Zeitschrift „Die
Feder‘ hatte die Fremdenverkehrskommission der Bundes-
länder Wien und Niederösterreich einen Preis von 1000 sowie
drei Trostpreise zu je 100 Schilling für den werbekräftigsten
Zeitungsartikel über Wien und Niederösterreich (Belletristik
oder Aufsatz) im Umfange von mindestens 600 Wörtern
gestiftet. Daran ist nichts Besonderes auszusetzen, höchstens
wäre zu bemerken, daß das Wort „werbekräftigst‘“ besser
unterblieben oder durch ein harmloseres ersetzt worden wäre.
Die Fremdenverkehrskommission hatte aber an dieses Preis-
ausschreiben die Bedingung geknüpft, daß der Aufsatz bis zum