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2. Das Maschinenfieber sei einzudämmen, indem Fergger
und Kaufleute sich verpflichten, nur den dato bestehenden
Maschinen Arbeit zu geben.
3. Der Normalarbeitstag des eidgenössischen Fabrikgesetzes
von 11 Stunden sei auch aus die Einzelsticker, beziehungs
weise die Hausindustrie, auszudehnen.
4. Es sei ein zentrales Kontrolbnrean zu errichten, das
tadelnswerthe Waare, Liefcrungsverspätnngen ?c. zli prüfen
und überhaupt bei allen Anständen in Bezug ans Abzüge,
Retonrwaaren und Entschädigungsforderungcn endgültig zu
entscheiden habe.
5. Wer tut Verband sei, solle nur für Verbandsmitglieder
arbeiten und nur von solchen Arbeit nehmen.
Mit diesen Forderungen war der eigentliche Minimal
lohn postulirt, zugleich eine durchgreifende Kontrole, wie sie
wahrscheinlich der Stickereiverband von allen Berufsgenossen
schaften allein besitzt, und endlich auch jene Verpflichtung der
Verbandsmitglieder, nur unter sich zu arbeiten, welche später der
eigentliche Rückgrat des Verbandes wurde. Die Ergänzungs-
postnlate überwies man an die Kommission, deren Wahl nach
Maßgabe einer gerechten Betheiligung der verschiedenen Landes
theile vorgenommen wurde. Ihr wurde der Auftrag ertheilt,
einen Statutenentwurf zu Handen einer zweiten Delegirten-
versammlnng vorzubereiten, eine solche in thunlichster Bälde
einzuberufen und inzwischen für den Anschluß der weiteren
Elemente und ganz besonders der Kaufmannschaft thätig zu sein.
Nicht ohne schwere Kämpfe im Schoße der Kommission
cinigie man sich auf einen Statutencntwurf, der im Wesentlichen
jetzt noch in den zur Zeit bestehenden Statuten (siehe Gesetzes
sammlung im Anhang) enthalten ist. Die Ansichten der Kom
mission gingen darin auseinander, ob die Ergänzungspostnlate
in die Statuten aufzunehmen und in der Konstitution des
Verbandes niederzulegen oder ob sie nur ans dem Verord-
unngswege zu verwirklichen seien. Schließlich entschloß man