Die Menschenführung im Betrieb (Betriebliche Personalpolitik).
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Maßnahmen beteiligt, während sie ihnen früher vielfach zurückhaltend, manch
mal sogar ablehnend gegenüberstand. Über die Versuche, auf dem Wege einer
Änderung der gesamten betrieblichen Personalverfassung das Ziel zu erreichen,
wird in Abschn. V noch berichtet werden. Hier sollen zuvor über die Organisation
und die Kosten der betrieblichen Personalpolitik einige Ausführungen gemacht
werden.
4. Kosten und Organisation der betrieblichen Personalpolitik. Hierbei ist zu
nächst festzustellen, daß die Kosten, welche insgesamt für die Verwaltung und
Fürsorge des Personals auflaufen, zum weitaus größten Teil als betriebsnotwendig,
d. h. als zur Aufrechterhaltung oder Verbesserung des Betriebsablaufs und zur
Erreichung des Betriebszwecks unbedingt erforderlich angesehen werden müssen.
So sind es in erster Linie auch durchaus nicht immer Gesichtspunkte des Gemein
wohls oder der reinen sittlichen Verantwortung gegenüber den Mitmenschen, die
zur Durchführung einer planmäßigen Personalpolitik führen, sondern es ist viel
mehr so, daß diese Aufwendungen entweder — aus betrieblichen oder gesetzlichen
Gründen — unmittelbar als unumgängliche Betriebsunkosten betrachtet werden,
oder aber doch mittelbar zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit oder der Leistungs
fähigkeit dienen. Allerdings gilt dies nur von einem Teil dieser Personalverwal-
tungs- und Pflegekosten, wenn auch von dem größten.
Im allgemeinen können die Kosten, welche für alle die Maßnahmen entstehen, die hier als
Personalverwaltung zusammengefaßt werden, mehr oder weniger vollständig als unumgäng
liche Betriebsunkosten angesehen werden. Es ist sogar so, daß ein großer Teil der Maßnahmen
letzlioh Kosten überhaupt nicht erfordert, weil ihnen entweder entsprechend hohe Erlöse
gegenüberstehen oder aber, weil sie überhaupt keine besonderen Aufwendungen erfordern. Das
letztere ist der Fall bei allen organisatorischen Verbesserungen, die ein reibungsloses Zu
sammenarbeiten hervorbringen, so ein guter Umgangston und Behandlung, angemessene
Überwachung, zweckmäßige und hygienische Betriebsanlagen, welche Unfälle oder Mißmut
von vornherein unterbinden, ohne daß sie teurer in der Anlage oder im Betrieb wären als
schlecht durchdachte Bauten und Einrichtungen. Als Beispiel sind vor allem die Lehrwerk
stätten oder die Ausbildung überhaupt zu nennen, deren Kosten sich meist nach dem ersten
Jahre durch Unterbezahlung der Lehrlinge bei schon höherer Leistung bezahlt machen,
ferner aber etwa auch die Betriebskrankenkassen, die durch bessere Personen- und Betriebs
kenntnis und durch zweckdienlichere, dem Betrieb eingefügte Organisation bei gleichen
Leistungen gegenüber den außerbetrieblichen Krankenkassen meist erheblich geringere
Kosten benötigen.
Aber auch die über den Aufgabenkreis der Personalverwaltung hinausgehenden Auf
wendungen für die betriebliche Personalfürsorge können nur zum Teil als nicht wirtschafts
betrieblich unbedingt notwendig und als zusätzlich betrachtet werden. Besonders die Auf
wendungen für hygienische Einrichtungen (Waschanlagen, Kantinen, Entlüftungs- und Ent
staubungsanlagen, Heizung, Beleuchtung, Verbandsstellen, ärztliche Untersuchungen) ferner
auch für Werksohulen, Lehr- und Anschauungsmittel, Prüfungsstellen für das Personal u. a.
sind eindeutig als notwendige Betriebsunkosten zu betrachten, die sich unmittelbar in einer
Steigerung oder Erhaltung der Leistungsfähigkeit der Gefolgschaft auswirken. Auch ein
großer Teil der Aufwendungen für betriebseigene Wohnungen, selbst wenn die Miete nicht als
Teil des Entgelts vertraglich festgelegt ist, stellen nicht etwa freiwillige Mehrleistungen aus
sozialem Empfinden dar, sondern machen sich entweder durch die Mietzahlungen voll bezahlt
oder aber sie werden durch diese in Verbindung mit dem Abflauen des Mitarbeiterwechsels
— der immer Störungen und Anlernkosten mit sich bringt — ausgeglichen.
So bleibt eigentlich nur ein kleiner Teil der Aufwendungen, der als zusätzlich
oder freiwillig im Sinne einer eigentlichen sozialen Auffassung oder doch zum
mindesten nur auf weite Sicht als ertragbringend bezeichnet werden kann. Es sind
dies Aufwendungen für Werkszeitungen, Bibliotheken, Geselligkeit, Erholungs- und
Ferienheime (Zuschüsse) und vor allem die Zuschüsse der Wohlfahrtspflege und
der Unterstützungen aller Art an Mitarbeiter und deren Angehörige. Nur dieserTeil
ist daher auch zahlenmäßig zu erfassen und es ist deshalb besonders bemerkens
wert, daß er bei fast allen größeren Betrieben einen beachtlichen Betrag ausmacht,
"was als Beweis für die wirkliche soziale Einstellung der Unternehmungsleitungen