Full text : Die Eingliederung der vertriebenen Elsass-Lothringer in das deutsche Wirtschaftsleben im Augenblick seines Tiefstandes

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III.  HAUPTTEXL.

stand  zur  Zeit  der  Ersetzung  hätte.  Bei  der  ungeheueren
Geldentwertung  bedeutet  diese  verschiedene  Berechnungsweise ­
  eine  grundsätzlich  andere  Behandlung  der  Entschädigung. ­
  Der  Beirat  verlangte  eine  Entschädigung  nach
dem  heutigen  realen  Wert  der  Sache,  die  Regierung  hält
sich  an  den  nominellen  Wert  der  Sache  vor  dem  Kriege,  und
behandelt  die  heutige  entwertete  Papiermark,  als  trüge
sie  noch  ihren  Goldwert  wie  vor  dem  Kriege  in  sich.  Allerdings ­
  gestatten  die  Richtlinien  zu  diesem  so  berechneten
Schaden  Zuschläge,  wenn  es  sich  bei  der  Entschädigung
um  Beschaffung  nötigsten  Hausrates  oder  Handwerksgerätes ­
  und  anderer  zur  Berufsausübung  dienender  Gegenstände ­
  handelt,  und  zwar  mit  der  Einschränkung,  daß
die  Entschädigungsssumme  nachweislich  zu  einer  derartigen ­
  Sachbeschaffung  verwandt  wird.  Aber  gerade  durch
die  Aufstellung  dieser  Ausnahmen  unterstreicht  die  Reichsregierung ­
  ihren  grundsätzlichen  Standpunkt  der  Bewertung
nach  dem  vorkriegszeitlichen  Nominalwert.
Immerhin  können  nun  auf  Grund  dieser  Richtlinien
Vorschüsse  auf  Liquidationsschäden  und  Beihilfen  auf
Verdrängungsschäden  in  gewissem  Umfang  ausgezahlt  werden. ­
  Der  Begriff  „Verdrängungsschäden“  ist  freilich  noch
nicht  so  weit  gezogen,  daß  alle  Vefdrängungsschäden  bei
dieser  Vorentschädigung  erfaßt  würden.  Sowohl  hinsichtlich ­
  der  Berechnungsweise  der  Schäden  als  auch  der  Festlegung ­
  des  Begriffes  ,,Verdrängungsschaden“  mußte  von
vornherein  unter  den  Vertriebenen  damit  gerechnet  werden,
daß  bei  der  endgültigen  Regelung  des  Schadensersatzes  ein
gerechteres  Vorgehen  erfolgen  würde.  In  der  Hoffnung
auf  diese  endgültige  Regelung  gab  man  sich  vorläufig  mit
dieser  Art  der  Vorentschädigung  zufrieden.
Viele  Vertriebene  haben  durch  diese  Vorentschädigungen ­
  die  Möglichkeit  erhalten,  wieder  selbst  für  ihren
Lebensunterhalt  sorgen  zu  können.  Allerdings  bei  dieser
niedrigen  Berechnungsweise  des  Schadens  und  der  durchschnittlich ­
  nur  bis  zur  Hälfte  des  Schadens  ermöglichten
Vorentschädigung  handelt  es  sich  im  Hinblick  auf  die
heutigen  Preisverhältnisse  um  geringe  Summen,  und  die
            
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