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III. HAUPTTEXL.
stand zur Zeit der Ersetzung hätte. Bei der ungeheueren
Geldentwertung bedeutet diese verschiedene Berechnungsweise
eine grundsätzlich andere Behandlung der Entschädigung.
Der Beirat verlangte eine Entschädigung nach
dem heutigen realen Wert der Sache, die Regierung hält
sich an den nominellen Wert der Sache vor dem Kriege, und
behandelt die heutige entwertete Papiermark, als trüge
sie noch ihren Goldwert wie vor dem Kriege in sich. Allerdings
gestatten die Richtlinien zu diesem so berechneten
Schaden Zuschläge, wenn es sich bei der Entschädigung
um Beschaffung nötigsten Hausrates oder Handwerksgerätes
und anderer zur Berufsausübung dienender Gegenstände
handelt, und zwar mit der Einschränkung, daß
die Entschädigungsssumme nachweislich zu einer derartigen
Sachbeschaffung verwandt wird. Aber gerade durch
die Aufstellung dieser Ausnahmen unterstreicht die Reichsregierung
ihren grundsätzlichen Standpunkt der Bewertung
nach dem vorkriegszeitlichen Nominalwert.
Immerhin können nun auf Grund dieser Richtlinien
Vorschüsse auf Liquidationsschäden und Beihilfen auf
Verdrängungsschäden in gewissem Umfang ausgezahlt werden.
Der Begriff „Verdrängungsschäden“ ist freilich noch
nicht so weit gezogen, daß alle Vefdrängungsschäden bei
dieser Vorentschädigung erfaßt würden. Sowohl hinsichtlich
der Berechnungsweise der Schäden als auch der Festlegung
des Begriffes ,,Verdrängungsschaden“ mußte von
vornherein unter den Vertriebenen damit gerechnet werden,
daß bei der endgültigen Regelung des Schadensersatzes ein
gerechteres Vorgehen erfolgen würde. In der Hoffnung
auf diese endgültige Regelung gab man sich vorläufig mit
dieser Art der Vorentschädigung zufrieden.
Viele Vertriebene haben durch diese Vorentschädigungen
die Möglichkeit erhalten, wieder selbst für ihren
Lebensunterhalt sorgen zu können. Allerdings bei dieser
niedrigen Berechnungsweise des Schadens und der durchschnittlich
nur bis zur Hälfte des Schadens ermöglichten
Vorentschädigung handelt es sich im Hinblick auf die
heutigen Preisverhältnisse um geringe Summen, und die