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Die Grundlagen.
In vieler Hinsicht greift die Steuergesetzgebung noch stärker in die betriebliche Arbeitsgestaltung
ein als die übrigen Reohtsge biete: Die Biersteuern beispielsweise haben nach Form
und Höhe mehrfach umwälzend auf die Brauereitechnik und die Herstellungs- und Absatzorganisation
eingewirkt, ganz abgesehen von den Vorschriften über die Führung bestimmter
Bücher über die handelsrechtlichen Vorschriften, hinaus: Zuckerbuch, Sudbuch, Biersteuerbuch,
Haustrunkverzeichnis zur mengenmäßigen Überwachung. Filialsteuern führen zur Auflösung
ganzer Verkaufsnetze, Art und Auslegung der Umsatz- und Kapitalverkehrssteuem
zur Änderung des Konzernaufhaus, Stempelsteuern (z. B. der Bestellscheine) zur Umwälzung
des Vordruckwesens oder sogar der ganzen Einkaufs- und Bestelltechnik, Fusionssteuern wirken
auf das Zustandekommen und Lösen von Betriebszusammenfassungen ein. (Vgl. hierzu
A. Siegert: Der gestaltende Einfluß der Steuern auf Produktionstechnik und Betriebsorganisation,
1935.)
Das Gesetz über die Wirtschaftswerbung mit seinen weitgehenden Auswirkungen greift tief
in die Werbungstätigkeit ein, ist natürlich besonders für das Druckerei- und Verlagsgewerbe
bedeutsam und hat hier viele Verschiebungen gebracht. Bei Banken und Außenhandelsfirmen
wirken besonders die Devisen- und Rohstoffüberwachungsverordnungen und Gesetze umwälzend
auf die innere Gestaltung der Arbeit, besonders auf die Formular- und Zahlungstechnik,
ganz abgesehen davon, daß bei den Import- und Exportfirmen die Art des Ein- und Verkaufs
völlig verändert wird (oft sind heute über 20 Arbeitsgänge und entsprechend viel Formulare
notwendig, um den bei einem einzigen Auftrag nötigen Behördenverkehr zu bewältigen).
Sehr weitgehend sind die Auswirkungen der Tätigkeit der im Zusammenhang mit der
Devisenknappheit Deutschlands errichteten 25 Überwachungsstellen für Rohstoffe und Fertigwaren.
Von einzelnen Überwachungsstellen sind Anordnungen über die beschränkte Verwendung
ausländischer Rohstoffe und Halbwaren ergangen, welche durch einheimische Stoffe
ersetzt werden mußten. Die betroffenen Betriebe müssen sich in ihren Herstellungs- und Bearbeitungsverfahren
darauf umstellen, was einschneidende Änderungen mit sich bringt. Es sei
die Ersetzung des Kupfers durch Aluminium in der Elektroindustrie, die Verwendung inländischer
Gerbstoffe bei der Lederherstellung, die Verarbeitung von Kunstwolle und Kunstfasern
in der Textilindustrie erwähnt; durch die andersgearteten technischen Eigenschaften
wird die Verarbeitungstechnik zur Umstellung gezwungen, wird die Anschaffung anderer Maschinen
erforderlich, muß die Gestaltung der Fertigerzeugnisse geändert werden (vgl. die
weiteren Ausführungen in A III).
Ganze Gebiete werden ausgeschaltet (fahrende Verkaufsfirmen des Kleinhandels, z. B. das
Migrossystem in Berlin) oder zum mindesten stark behindert (Warenhäuser, Kleinpreisgeschäfte,
Versand- und Großfilialbetriebe).
Kurz: es ist festzustellen, das hinter der betrieblichen Leistung eine ungeheure
Vielzahl von gesetzlichen Maßnahmen und Unwägbarkeiten steht, die
zwar im einzelnen nicht sämtlich zur Darstellung kommen können, aber, im
Hintergrund stehend, doch für das Verständnis der betrieblichen Arbeit begriffen
werden müssen.
II. Die Betriebsarbeit.
1. Vorbemerkung. Unter Arbeit wird im Schrifttum verstanden: jede menschliche
Kraftleistung, die die Erreichung eines äußeren Erfolges zum Ziele hat, oder
jede menschliche Tätigkeit, die ihren Zweck außer sich selbst hat (Bücher). Nach
der letzteren Auffassung unterscheidet sich die Arbeit vom bloßen Spiel (das auch
eine Kraftäußerung oder Tätigkeit in sich schließt) dadurch, daß beim Spiel der
Zweck in der Tätigkeit selbst, eben im Spiel, liegt. Die Zwecke, denen die Tätigkeit
zu dienen bestimmt ist, können freilich sehr verschieden sein. So liegt Arbeit in
diesem Sinne vor, wenn der Spaziergänger etwas für seine Gesundheit tut, die Berufsspielerin
im Spielsaal ihren Lebensunterhalt zu verdienen sucht, der Maler
ein Gemälde fertigstellt, der Arzt seinen Beruf ausübt oder der Gelehrte ein Buch
schreibt. Die Tätigkeit, die die Wirtschaft erfordert und sich im Betriebe vollzieht,
ist die Betriebsarbeit, gewöhnlich auch Arbeit schlechthin genannt. Im folgenden
ist immer die Betriebsarbeit gemeint, wenn von Arbeit schlechthin die Rede ist.
Man erkennt aus dieser Begriffserklärung, daß die Arbeit so alt (und notwendig) ist wie
die Wirtschaft, und sie solange einen wichtigen Bestandteil des menschlichen Lehens ausmaoht,
als nicht wieder ein Paradies auf Erden kommt. Man darf allerdings nicht übersehen, daß sich
die Notwendigkeit der Arbeit nur auf die Menschen als solche bezieht und nicht unbedingt für