Full text : Der Wirtschaftsbetrieb als Betrieb (Arbeit)

8

Die  Grundlagen.

In  vieler  Hinsicht  greift  die  Steuergesetzgebung  noch  stärker  in  die  betriebliche  Arbeitsgestaltung ­
  ein  als  die  übrigen  Reohtsge  biete:  Die  Biersteuern  beispielsweise  haben  nach  Form
und  Höhe  mehrfach  umwälzend  auf  die  Brauereitechnik  und  die  Herstellungs-  und  Absatzorganisation ­
  eingewirkt,  ganz  abgesehen  von  den  Vorschriften  über  die  Führung  bestimmter
Bücher  über  die  handelsrechtlichen  Vorschriften,  hinaus:  Zuckerbuch,  Sudbuch,  Biersteuerbuch, ­
  Haustrunkverzeichnis  zur  mengenmäßigen  Überwachung.  Filialsteuern  führen  zur  Auflösung ­
  ganzer  Verkaufsnetze,  Art  und  Auslegung  der  Umsatz-  und  Kapitalverkehrssteuem
zur  Änderung  des  Konzernaufhaus,  Stempelsteuern  (z.  B.  der  Bestellscheine)  zur  Umwälzung
des  Vordruckwesens  oder  sogar  der  ganzen  Einkaufs-  und  Bestelltechnik,  Fusionssteuern  wirken ­
  auf  das  Zustandekommen  und  Lösen  von  Betriebszusammenfassungen  ein.  (Vgl.  hierzu
A.  Siegert:  Der  gestaltende  Einfluß  der  Steuern  auf  Produktionstechnik  und  Betriebsorganisation, ­
  1935.)
Das  Gesetz  über  die  Wirtschaftswerbung  mit  seinen  weitgehenden  Auswirkungen  greift  tief
in  die  Werbungstätigkeit  ein,  ist  natürlich  besonders  für  das  Druckerei-  und  Verlagsgewerbe
bedeutsam  und  hat  hier  viele  Verschiebungen  gebracht.  Bei  Banken  und  Außenhandelsfirmen
wirken  besonders  die  Devisen-  und  Rohstoffüberwachungsverordnungen  und  Gesetze  umwälzend ­
  auf  die  innere  Gestaltung  der  Arbeit,  besonders  auf  die  Formular-  und  Zahlungstechnik, ­
  ganz  abgesehen  davon,  daß  bei  den  Import-  und  Exportfirmen  die  Art  des  Ein-  und  Verkaufs ­
  völlig  verändert  wird  (oft  sind  heute  über  20  Arbeitsgänge  und  entsprechend  viel  Formulare ­
  notwendig,  um  den  bei  einem  einzigen  Auftrag  nötigen  Behördenverkehr  zu  bewältigen).
Sehr  weitgehend  sind  die  Auswirkungen  der  Tätigkeit  der  im  Zusammenhang  mit  der
Devisenknappheit  Deutschlands  errichteten  25  Überwachungsstellen  für  Rohstoffe  und  Fertigwaren. ­
  Von  einzelnen  Überwachungsstellen  sind  Anordnungen  über  die  beschränkte  Verwendung ­
  ausländischer  Rohstoffe  und  Halbwaren  ergangen,  welche  durch  einheimische  Stoffe
ersetzt  werden  mußten.  Die  betroffenen  Betriebe  müssen  sich  in  ihren  Herstellungs-  und  Bearbeitungsverfahren
  darauf  umstellen,  was  einschneidende  Änderungen  mit  sich  bringt.  Es  sei
die  Ersetzung  des  Kupfers  durch  Aluminium  in  der  Elektroindustrie,  die  Verwendung  inländischer ­
  Gerbstoffe  bei  der  Lederherstellung,  die  Verarbeitung  von  Kunstwolle  und  Kunstfasern ­
  in  der  Textilindustrie  erwähnt;  durch  die  andersgearteten  technischen  Eigenschaften
wird  die  Verarbeitungstechnik  zur  Umstellung  gezwungen,  wird  die  Anschaffung  anderer  Maschinen ­
  erforderlich,  muß  die  Gestaltung  der  Fertigerzeugnisse  geändert  werden  (vgl.  die
weiteren  Ausführungen  in  A  III).
Ganze  Gebiete  werden  ausgeschaltet  (fahrende  Verkaufsfirmen  des  Kleinhandels,  z.  B.  das
Migrossystem  in  Berlin)  oder  zum  mindesten  stark  behindert  (Warenhäuser,  Kleinpreisgeschäfte,
Versand-  und  Großfilialbetriebe).
Kurz:  es  ist  festzustellen,  das  hinter  der  betrieblichen  Leistung  eine  ungeheure ­
  Vielzahl  von  gesetzlichen  Maßnahmen  und  Unwägbarkeiten  steht,  die
zwar  im  einzelnen  nicht  sämtlich  zur  Darstellung  kommen  können,  aber,  im
Hintergrund  stehend,  doch  für  das  Verständnis  der  betrieblichen  Arbeit  begriffen ­
  werden  müssen.

II.  Die  Betriebsarbeit.
1.  Vorbemerkung.  Unter  Arbeit  wird  im  Schrifttum  verstanden:  jede  menschliche ­
  Kraftleistung,  die  die  Erreichung  eines  äußeren  Erfolges  zum  Ziele  hat,  oder
jede  menschliche  Tätigkeit,  die  ihren  Zweck  außer  sich  selbst  hat  (Bücher).  Nach
der  letzteren  Auffassung  unterscheidet  sich  die  Arbeit  vom  bloßen  Spiel  (das  auch
eine  Kraftäußerung  oder  Tätigkeit  in  sich  schließt)  dadurch,  daß  beim  Spiel  der
Zweck  in  der  Tätigkeit  selbst,  eben  im  Spiel,  liegt.  Die  Zwecke,  denen  die  Tätigkeit
zu  dienen  bestimmt  ist,  können  freilich  sehr  verschieden  sein.  So  liegt  Arbeit  in
diesem  Sinne  vor,  wenn  der  Spaziergänger  etwas  für  seine  Gesundheit  tut,  die  Berufsspielerin ­
  im  Spielsaal  ihren  Lebensunterhalt  zu  verdienen  sucht,  der  Maler
ein  Gemälde  fertigstellt,  der  Arzt  seinen  Beruf  ausübt  oder  der  Gelehrte  ein  Buch
schreibt.  Die  Tätigkeit,  die  die  Wirtschaft  erfordert  und  sich  im  Betriebe  vollzieht,
ist  die  Betriebsarbeit,  gewöhnlich  auch  Arbeit  schlechthin  genannt.  Im  folgenden
ist  immer  die  Betriebsarbeit  gemeint,  wenn  von  Arbeit  schlechthin  die  Rede  ist.
Man  erkennt  aus  dieser  Begriffserklärung,  daß  die  Arbeit  so  alt  (und  notwendig)  ist  wie
die  Wirtschaft,  und  sie  solange  einen  wichtigen  Bestandteil  des  menschlichen  Lehens  ausmaoht,
als  nicht  wieder  ein  Paradies  auf  Erden  kommt.  Man  darf  allerdings  nicht  übersehen,  daß  sich
die  Notwendigkeit  der  Arbeit  nur  auf  die  Menschen  als  solche  bezieht  und  nicht  unbedingt  für
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.