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nicht die absolute Einlösbarkeit von Rupien in Gold an
erkennt, die Einlösbarkeit aber tatsächlich durch verschie
dene Maßnahmen sicher gestellt hat und zudem die Ent
wicklung des Geldumlaufs in der gleichen Richtung vor sich
gegangen ist. Näheres hierüber wird unten bei der Be
sprechung der indischen Goldpunkte anzuführen sein.
Durch die Bewertung des Sovereign zu 15 Rupien ent
spricht dieser dem alten Werte des Mohurs. Außerdem
weist Singer auf eine weitere rechnerische Beziehung hin;
da der Sovereign gleich 15 Rp, zu je 16 Anna’s gilt, so ent
spricht die Anna als 240ster Teil des Sovereigns vollständig
dem englischen Penny.
Geht man bei der Betrachtung der indischen Währung
nicht von ihrer historischen Entwicklung, sondern von ihrem
heutigen Zustande aus, so stellt sie sich wesentlich ein
facher dar. Sie unterscheidet sich von der Währung
Deutschlands zunächst äußerlich dadurch, daß die Rupien
indischer und die Goldmünzen englischer Prägung 1 ) sind,
und theoretisch durch die volle Zahlkraft von Gold und
Silber, Weiter hat die Rupie einen relativ größeren Silber
gehalt als die deutschen Münzen, ihr Unterwert ist geringer,
wie sich aus folgenden Zahlen ergibt.
1 Rp = 16 d = Jl 1,37.
Silberwert von 1 Rp=0,8233</# 1 Bei einem Silberpreis
„ „ ^1,37=0,5269 „ / von 26 d.
Steigt der Silberpreis stark, so wird infolgedessen der Sil
berwert der Rupie eher den Nominalwert erreichen als etwa
die Mark; dieser Punkt liegt nach einer Berechnung von
Schmalenbach 2 ) bei einem Silberpreis von 42 B / 16 d,
ein Preis, der seit 1891 nicht entfernt mehr erreicht worden
ist. Endlich unterscheiden sich die indischen von deutschen
Verhältnissen durch den relativ größeren Silberumlauf.
Der Goldimportpunkt für Indien unterscheidet sich
nicht von den Verhältnissen anderer Goldländer; der Kurs
der Rupie muß um mehr als die Versendungskosten über
1) Nach A. Lansburgh, „Eine währungspolitische Lektion",
Aprilheft der „Bank" 1910 - (zitiert bei Singer S. 41) finden seit 1906
Sovereign-Prägungen auch in den indischen Münzen statt.
2) a, a. O.