Full text: Gleichberechtigung von Kapital und Arbeit

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3. das Streben nach Steigerung der Arbeitsleistung; 
4. Scheu vor den Gewerkschaften. 
Der erste Punkt ist für die Gewerkschaften von nebensächlicher 
Bedeutung gewesen und ein Arbeiterstandpunkt, der nicht „an 
den Edelmut der Arbeitgeber appellieren“, sondern nur sein Recht 
fordern will, ist bis zu einem gewissen Grade zu verstehen, wenn 
ich ihnen auch darin entgegentreten muß, daß eine gesunde und 
gerechte Einsicht der Unternehmer ihnen ein erstrebenswertes 
Ziel sein müßte. Ich halte es nicht nur für wertvoller in der Volks 
wirtschaft, wenn beiderseitige Einsicht lieber den Weg der Ver 
ständigung zu wählen bestrebt ist, als wenn man von vornherein 
mit der Macht im Kampfe protzt. Das Klassenkampfprinzip, auf 
das sich die Gewerkschaften eingeschworen hatten, ist in der 
Praxis auch erfreulicherweise immer mehr in den Hintergrund 
getreten und gerade die verständigungsbereite Einsicht der Ge 
werkschaften hat zum größten Teil ihre Erfolge gezeitigt und 
ihre Macht verstärkt. Aber es kommt hier auch gar nicht auf Edel 
mut an, sondern auf soziale Gerechtigkeit, die den Gewerk 
schaften doch immer ein hehres Ziel gewesen ist. 
Wichtiger erscheint mir die Begründung, mit denen die Gewerk 
schaften (laut Korrespondenzblatt des Allgemeinen Deutschen 
Gewerkschaftsbundes, 30. Jahrgang, Nr. 9) den zweiten Punkt 
abtun zu können glauben. Sie erklären, daß sie ihre Lohnfor 
derungen nicht als moralische Potenz geltend machen, da 
sich „heute die Wissenschaft darüber einig sei, daß es unmöglich 
ist, den wahren Anteil des Arbeiters an den von ihm erzeugten 
Arbeitsprodukt auch nur annähernd festzustellen“. Ich würde 
es für unmoralisch halten, weil man Wahrheit und vollkommene 
Gerechtigkeit nicht zu erreichen glaubt, das Streben nach diesen 
Idealen aufzugeben, und um einen moralischen Vorwurf gegen die 
Gewerkschaften vermeiden zu können, glaube ich mir ihre ab 
lehnende Begründung mehr aus einer flüchtigen Leichtfertigkeit 
mit Redensarten und einer gewissen rechts- und machtpolitischen 
Wichtigtuerei erklären zu sollen. Denn einzig und allein als mo 
ralische Potenz sind Lohnforderungen und Lohnmehrforderungen 
berechtigt und unbesiegbar stark werden sie erst aus dem Streben 
heraus, eine möglichst gerechte Wertung der Produktions werte 
des Kapitals und der Arbeit durchzuführen. Tatsächlich stützen 
sich ja auch die Gewerkschaften bei ihren Lohnforderungen stets 
auf dieses moralische Recht und beweisen sich als praktisch außer 
ordentlich moralisch, wenn sie auch in der Theorie das Prinzip
	        
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