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3. das Streben nach Steigerung der Arbeitsleistung;
4. Scheu vor den Gewerkschaften.
Der erste Punkt ist für die Gewerkschaften von nebensächlicher
Bedeutung gewesen und ein Arbeiterstandpunkt, der nicht „an
den Edelmut der Arbeitgeber appellieren“, sondern nur sein Recht
fordern will, ist bis zu einem gewissen Grade zu verstehen, wenn
ich ihnen auch darin entgegentreten muß, daß eine gesunde und
gerechte Einsicht der Unternehmer ihnen ein erstrebenswertes
Ziel sein müßte. Ich halte es nicht nur für wertvoller in der Volks
wirtschaft, wenn beiderseitige Einsicht lieber den Weg der Ver
ständigung zu wählen bestrebt ist, als wenn man von vornherein
mit der Macht im Kampfe protzt. Das Klassenkampfprinzip, auf
das sich die Gewerkschaften eingeschworen hatten, ist in der
Praxis auch erfreulicherweise immer mehr in den Hintergrund
getreten und gerade die verständigungsbereite Einsicht der Ge
werkschaften hat zum größten Teil ihre Erfolge gezeitigt und
ihre Macht verstärkt. Aber es kommt hier auch gar nicht auf Edel
mut an, sondern auf soziale Gerechtigkeit, die den Gewerk
schaften doch immer ein hehres Ziel gewesen ist.
Wichtiger erscheint mir die Begründung, mit denen die Gewerk
schaften (laut Korrespondenzblatt des Allgemeinen Deutschen
Gewerkschaftsbundes, 30. Jahrgang, Nr. 9) den zweiten Punkt
abtun zu können glauben. Sie erklären, daß sie ihre Lohnfor
derungen nicht als moralische Potenz geltend machen, da
sich „heute die Wissenschaft darüber einig sei, daß es unmöglich
ist, den wahren Anteil des Arbeiters an den von ihm erzeugten
Arbeitsprodukt auch nur annähernd festzustellen“. Ich würde
es für unmoralisch halten, weil man Wahrheit und vollkommene
Gerechtigkeit nicht zu erreichen glaubt, das Streben nach diesen
Idealen aufzugeben, und um einen moralischen Vorwurf gegen die
Gewerkschaften vermeiden zu können, glaube ich mir ihre ab
lehnende Begründung mehr aus einer flüchtigen Leichtfertigkeit
mit Redensarten und einer gewissen rechts- und machtpolitischen
Wichtigtuerei erklären zu sollen. Denn einzig und allein als mo
ralische Potenz sind Lohnforderungen und Lohnmehrforderungen
berechtigt und unbesiegbar stark werden sie erst aus dem Streben
heraus, eine möglichst gerechte Wertung der Produktions werte
des Kapitals und der Arbeit durchzuführen. Tatsächlich stützen
sich ja auch die Gewerkschaften bei ihren Lohnforderungen stets
auf dieses moralische Recht und beweisen sich als praktisch außer
ordentlich moralisch, wenn sie auch in der Theorie das Prinzip