Full text: Die Deutsche Volksversicherung

Zemde und Neider. 
Wie lebhaft die „Deutsche Volksversicherung" schon vor 
ihrem Entstehen umstritten wurde, haben die vorstehenden Darlegungen 
gezeigt. Ilm so weniger kann es daher wundernehmen, daß ihr heute 
Feindschaft und Neid überall die Wege zu verlegen trachten. Eine 
Fülle von Schmähungen und Verdächtigungen fließt tagtäglich auf 
sie herab. Da diese Angriffe auch in die Gründnngsgeschichte hin 
überspielen und sich im wesentlichen auf Vorgänge stützen, welche vor 
der eigentlichen Gründung gelegen haben, so erscheint es angebracht, 
auch an dieser Stelle darauf einzugehen, um den Feinden und 
Neidern endgültig ihre vergifteten Waffen aus der Hand zu schlagen. 
Von zwei verschiedenen Seiten aus sucht man das Vertrauen zur 
„Deutschen Volksversichernng" zu untergraben. Einmal von 
seiten der sozialdemokratischen „Volksfürsorge", zum andern von dem 
„Verbände öffentlicher Lebensversicherungsanstalten in Deutschland". 
So verschieden dies Brüderpaar auch ist, so scheuen sich beide doch 
nicht, sich gegenseitig die Waffen zu leihen, und geflissentlich aufzu 
wärmen, was der andere eingebrockt hat. 
Zur Grundlage ihres Feldzuges haben beide das Protokoll einer 
Vorversammlung der Gründer der „Deutschen Volksversicherung" 
vom 12. Dezember 1912 gemacht. Aus diesem Protokoll 
leiten sie die Behauptung her, die „Deutsche Volksversicherung" sei 
gar nicht gemeinnützig. Sie beteilige ihren Vorstand trotz ihrer gegen 
teiligen Behauptungen am Gewinn. Auch hätten ihre Gründer ja 
selbst das Wort „gemeinnützig" aus dem Gesellschaftsvertrag ge 
strichen. Demgegenüber ist einfach festzustellen, daß allein maßgeb 
lich für die Beurteilung der „Deutschen Volksversicherung" nicht die 
Verhandlungen irgendeiner Vorversammlung, sondern nur der Ge 
sellschaftsvertrag ist, wie er am 25. Januar 1913 zu notariellem 
Protokoll abgeschlossen ist. In diesem Vertrag hat man das Mort 
„gemeinnützig" einfach deshalb nicht aufgenommen, weil es ange 
sichts der klaren Bestimmungen des Vertrages überflüssig erschien, 
die Gemeinnützigkeit noch besonders zu betonen. Vielleicht verraten 
uns im übrigen einmal die Leiter der „Bolksfürsorge", warum denn 
in deren Gesellschaftsvertrag nirgends etwas von „Gemeinnützig 
keit" steht. Zum anderen aber ist in dem Gesellschaftsvertrag der 
„Deutschen Volksversichernng" kein Wort von einer Gewinn 
beteiligung des Vorstandes enthalten. Wo der Gewinn bleibt, dar 
über gibt der § 18 klare Auskunft. Irgendwelche geheimen Ab 
machungen bestehen daneben nicht. Sie können auch gar nicht vor 
handen sein, weil auch hierüber der Reichskommissar, der bekanntlich 
allen Sitzungen der Gesellschaften beiwohnt, zu wachen hat. Diese 
Einwände gegen die Gemeinnützigkeit der Gesellschaft sind also mehr 
als fadenscheinig. 
Daneben gehen aber besonders die öffentlichen Anstalten mit 
der Behauptung krebsen, die „Deutsche Volksversicherung" sei nicht
	        
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