Zemde und Neider.
Wie lebhaft die „Deutsche Volksversicherung" schon vor
ihrem Entstehen umstritten wurde, haben die vorstehenden Darlegungen
gezeigt. Ilm so weniger kann es daher wundernehmen, daß ihr heute
Feindschaft und Neid überall die Wege zu verlegen trachten. Eine
Fülle von Schmähungen und Verdächtigungen fließt tagtäglich auf
sie herab. Da diese Angriffe auch in die Gründnngsgeschichte hin
überspielen und sich im wesentlichen auf Vorgänge stützen, welche vor
der eigentlichen Gründung gelegen haben, so erscheint es angebracht,
auch an dieser Stelle darauf einzugehen, um den Feinden und
Neidern endgültig ihre vergifteten Waffen aus der Hand zu schlagen.
Von zwei verschiedenen Seiten aus sucht man das Vertrauen zur
„Deutschen Volksversichernng" zu untergraben. Einmal von
seiten der sozialdemokratischen „Volksfürsorge", zum andern von dem
„Verbände öffentlicher Lebensversicherungsanstalten in Deutschland".
So verschieden dies Brüderpaar auch ist, so scheuen sich beide doch
nicht, sich gegenseitig die Waffen zu leihen, und geflissentlich aufzu
wärmen, was der andere eingebrockt hat.
Zur Grundlage ihres Feldzuges haben beide das Protokoll einer
Vorversammlung der Gründer der „Deutschen Volksversicherung"
vom 12. Dezember 1912 gemacht. Aus diesem Protokoll
leiten sie die Behauptung her, die „Deutsche Volksversicherung" sei
gar nicht gemeinnützig. Sie beteilige ihren Vorstand trotz ihrer gegen
teiligen Behauptungen am Gewinn. Auch hätten ihre Gründer ja
selbst das Wort „gemeinnützig" aus dem Gesellschaftsvertrag ge
strichen. Demgegenüber ist einfach festzustellen, daß allein maßgeb
lich für die Beurteilung der „Deutschen Volksversicherung" nicht die
Verhandlungen irgendeiner Vorversammlung, sondern nur der Ge
sellschaftsvertrag ist, wie er am 25. Januar 1913 zu notariellem
Protokoll abgeschlossen ist. In diesem Vertrag hat man das Mort
„gemeinnützig" einfach deshalb nicht aufgenommen, weil es ange
sichts der klaren Bestimmungen des Vertrages überflüssig erschien,
die Gemeinnützigkeit noch besonders zu betonen. Vielleicht verraten
uns im übrigen einmal die Leiter der „Bolksfürsorge", warum denn
in deren Gesellschaftsvertrag nirgends etwas von „Gemeinnützig
keit" steht. Zum anderen aber ist in dem Gesellschaftsvertrag der
„Deutschen Volksversichernng" kein Wort von einer Gewinn
beteiligung des Vorstandes enthalten. Wo der Gewinn bleibt, dar
über gibt der § 18 klare Auskunft. Irgendwelche geheimen Ab
machungen bestehen daneben nicht. Sie können auch gar nicht vor
handen sein, weil auch hierüber der Reichskommissar, der bekanntlich
allen Sitzungen der Gesellschaften beiwohnt, zu wachen hat. Diese
Einwände gegen die Gemeinnützigkeit der Gesellschaft sind also mehr
als fadenscheinig.
Daneben gehen aber besonders die öffentlichen Anstalten mit
der Behauptung krebsen, die „Deutsche Volksversicherung" sei nicht