Full text: Laienbrevier der National-Ökonomie

212 
8. Kapitel 
kehrt wäre, hier dem Tausche von Zache gegen Zache 
die Freiheit beschränken zu wollen, die allein ihn nutz 
bringend macht. Ulan braucht, um unsere Forderung 
zu erfüllen, keinen Käufer zu verhindern, diese Melio- 
rationen auf ewige Zeiten, d. h. so lange sie eben 
dauern, zu erwerben. Ulan braucht nur dem Staate 
von dem sogenannten „unverdienten Wertzuwachs" sei 
nes Grund und Lodens einen möglichst großen Anteil 
zur Einziehung bei verkauf oder Erbteilung oder, bei 
unpersönlichem Eigentum, in gewissen Perioden, vor 
zubehalten, sowie eine progressive Besteuerung der 
jenigen werte vorzunehmen, die sich jährlich in der 
Grundrente verdichten und im Verkaufspreis des Lan 
des, abzüglich aller Verbesserungen, zum Ausdruck 
kommen. 
Auf diese weise genießt das, was am Grund und 
Boden vergänglich ist, nämlich die durch Menschen ge 
schaffenen Meliorationen, vollste Tauschfreiheit, aber 
jene Rechte, die mit der ewigen unvergänglichen Sub 
stanz des Grund und Bodens verknüpft find, werden 
zeitlich begrenzt und die Allgemeinheit erhält für ihre 
Leistung die ihr allein gebührende Gegenleistung. 
In diesen Vorschlägen liegt nichts Künstliches, Uto» 
pistisches, Zukunftsstaatliches; es handelt sich um die 
einfache Etablierung wirtschaftlicher Gerechtigkeit nach 
klarer Erkenntnis der Gesetze, die das Wirtschaftsleben 
der Völker beherrschen. 
was sich sonst noch von Schlußfolgerungen aus 
unseren Prämissen ergibt, ist nebensächlich zu dem 
vorangegangenen. Ls war ja auch nicht viel mehr be 
absichtigt, als einige einfachste Wahrheitssätze zu for-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.