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auch ein grosser Teil des sonstigen Auslandsbriefverkehrs auf
Grund von Sonderverträgen ermässigten Sätzen unterlag“.
Leider ist der Kongress 1906 aber nur zu einer kleinen Brief
gewichtserhöhung (von 15 auf 20 g) und einer Verbilligung der
weiteren Gewichtsstufen über 20 g gelangt, die bloss wenigen
Brief Schreibern zugute kommt.
Man wird nun aber gut tun, es zu vermeiden, dass die
von den Verwaltungen zu zahlenden Transitentschädigungen
die Einnahmen, von einer Landtransitbezahlung' überhaupt gänz
lich befreit werden.
Ferner sollten die Landtransltsätze von 2 Fr. hezw. 25 C. in den
Jahren 1899 bis 1903 stufenweise um 5 bis 15% ermässigt werden.
Das Internationale Bureau des Weltpostvereins hat bald darauf
festgestellt, wie die Verhältnisse lagen.
Hach der Statistik des Jahres 1896, die seitdem einstweilen auch
für die Folge massgebend blieb, betrug die Summe aller Transit
gebühren, die die Länder des Weltpostvereins einander für die Be
förderung ihrer Briefpöst durch fremde Gebiete (Landtransit) zu zahlen hatten,
bloss 9 698 836 Franken, wovon 8 223 435 Fr. auf den geschlossenen
Transit (d. h. in Briefbeutel oder Pakete fest verpackte fremde durchgehende
Briefschaften) und 1 475 401 Fr. auf den offenen Transit (lose, einzelne
Briefschaften, die von den Durchgangsländern noch einzeln bearbeitet
werden müssen) entfielen.
Diese Summen verteilten sich auf 136 Postverwaltungen,
sodass also jede im Durchschnitt bloss 71311 Fr. für Transit
kostenzahlungen an fremde Länder zu leisten hatte, ein Betrag
von verschwindender Grösse, wenn man bedenkt, dass die Gesamtausgaben
im Jahre 1906 z. B. bei der Postverwaltung der nordamerikanischen Union
923*/ 2 Millionen Franken, in Deutschland (mit der Post Bayerns und
Württembergs) 704%, in England 346%, in Frankreich 271 1 / 2 Millionen
Franken betrugen und selbst in kleinen Ländern im Verhältnis zu jener
Summe noch sehr hoch waren. Freilich war ja in Wirklichkeit nicht
ein gleichmässiger Durchschnitt vorhanden, sondern 80 von jenen 136 Post-
verwaltungen hatten so geringfügige Beträge zu entrichten
(unter 5000 Franken und noch viel weniger in Einnahmen und Ausgaben,
bei einem Ueberwiegen der Schuld), dass diese gemäss dem Beschluss von
1897 künftig unberücksichtigt und unbeglichen bleiben sollten. Allerdings
gehören zu diesen 80 Verwaltungen meist aussereuropäische Länder und
Kolonialgebiete. Sie hatten, alle 80 zusammen, nur 88 613 Franken an
Landtransitgebühren zu bezahlen (jedes also durchschnittlich bloss
1100 Franken) und 4542 Franken zu bekommen (durchschnittlich also
56 Franken).