fullscreen: Weltporto-Reform

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auch ein grosser Teil des sonstigen Auslandsbriefverkehrs auf 
Grund von Sonderverträgen ermässigten Sätzen unterlag“. 
Leider ist der Kongress 1906 aber nur zu einer kleinen Brief 
gewichtserhöhung (von 15 auf 20 g) und einer Verbilligung der 
weiteren Gewichtsstufen über 20 g gelangt, die bloss wenigen 
Brief Schreibern zugute kommt. 
Man wird nun aber gut tun, es zu vermeiden, dass die 
von den Verwaltungen zu zahlenden Transitentschädigungen 
die Einnahmen, von einer Landtransitbezahlung' überhaupt gänz 
lich befreit werden. 
Ferner sollten die Landtransltsätze von 2 Fr. hezw. 25 C. in den 
Jahren 1899 bis 1903 stufenweise um 5 bis 15% ermässigt werden. 
Das Internationale Bureau des Weltpostvereins hat bald darauf 
festgestellt, wie die Verhältnisse lagen. 
Hach der Statistik des Jahres 1896, die seitdem einstweilen auch 
für die Folge massgebend blieb, betrug die Summe aller Transit 
gebühren, die die Länder des Weltpostvereins einander für die Be 
förderung ihrer Briefpöst durch fremde Gebiete (Landtransit) zu zahlen hatten, 
bloss 9 698 836 Franken, wovon 8 223 435 Fr. auf den geschlossenen 
Transit (d. h. in Briefbeutel oder Pakete fest verpackte fremde durchgehende 
Briefschaften) und 1 475 401 Fr. auf den offenen Transit (lose, einzelne 
Briefschaften, die von den Durchgangsländern noch einzeln bearbeitet 
werden müssen) entfielen. 
Diese Summen verteilten sich auf 136 Postverwaltungen, 
sodass also jede im Durchschnitt bloss 71311 Fr. für Transit 
kostenzahlungen an fremde Länder zu leisten hatte, ein Betrag 
von verschwindender Grösse, wenn man bedenkt, dass die Gesamtausgaben 
im Jahre 1906 z. B. bei der Postverwaltung der nordamerikanischen Union 
923*/ 2 Millionen Franken, in Deutschland (mit der Post Bayerns und 
Württembergs) 704%, in England 346%, in Frankreich 271 1 / 2 Millionen 
Franken betrugen und selbst in kleinen Ländern im Verhältnis zu jener 
Summe noch sehr hoch waren. Freilich war ja in Wirklichkeit nicht 
ein gleichmässiger Durchschnitt vorhanden, sondern 80 von jenen 136 Post- 
verwaltungen hatten so geringfügige Beträge zu entrichten 
(unter 5000 Franken und noch viel weniger in Einnahmen und Ausgaben, 
bei einem Ueberwiegen der Schuld), dass diese gemäss dem Beschluss von 
1897 künftig unberücksichtigt und unbeglichen bleiben sollten. Allerdings 
gehören zu diesen 80 Verwaltungen meist aussereuropäische Länder und 
Kolonialgebiete. Sie hatten, alle 80 zusammen, nur 88 613 Franken an 
Landtransitgebühren zu bezahlen (jedes also durchschnittlich bloss 
1100 Franken) und 4542 Franken zu bekommen (durchschnittlich also 
56 Franken).
	        
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