Full text : Der Zucker im Kriege

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tretet  einseitiger  Interessen  betrachtete.  Alle  von  ihnen  damals  fnr
die  Aufhebung  des  Ausfuhrverbots  angeführten  Gründe  waren  nicht
imstande,  das  Bestreben  der  Regierung  und  angesehener  Volkswirte,,
den  Zucker  im  Jnlande  festzuhalten  und  damit  die  inländischen
Nahrungsmittelvorräte  zu  stärken,  zu  entkräften.  Die  Gegner  der
Ausfuhr  machten  insbesondere  geltend,  daß  dem  Feinde  kein  Zucker
zugeführt  werden  dürfe,  jede  Ausfuhr  nach  neutralen  Ländern  lasse
aber  befürchten,  daß  dieser  Zucker,  unmittelbar  oder  in  Raffinade
umgearbeitet,  aus  dem  neutralen  Lande  den  Weg  zur  Versorgung
feindlicher  Mächte  finden  könnte.  Dem  Feinde  aber  solle  kein  Lot
deutschen  Zuckers  zugute  kommen.  Dieser  zweite  Gesichtspunkt  führte
zu  lebhaften  Auseinandersetzungen,  in  denen  darauf  hingewiesen
wurde,  daß  Österreich-Ungarn  kein  Zuckerausfuhrverbot  gleichzeitig
erlassen  habe.  Die  dortigen  Vorräte  sind,  da  ein  Ausfuhrverbot
dafür  erst  im  Februar  1915  erging,  durch  Lieferung  nach  dem  Anslande ­
  weitgehend  vermindert  worden.  —  Trotz  allem  hielt  die  deutsche
Regierung  das  Ausfuhrverbot  aufrecht  und  genehmigte  Ausnahmen
davon  nur  in  sehr  beschränktem  Umfange  und  nur  da,  wo  eine  nähere
Prüfung  aller  Umstände  eine  Schädigung  der  deutschen  Kriegs-  oder
Wirtschaftsinteresseu  nicht  befürchten  ließ.  Die  Lage  der  Zuckerindustrie
  und  der  rübenbauenden  Landwirtschaft  spitzte  sich  jedoch
rasch  immer  mehr  zu.  Infolge  der  großen  Bestände,  zu  denen  die
neue  Erzeugung  hinzutrat,  und  der  geringen  Nachfrage  nach  Zucker
sanken  die  Rohzuckerpreise  imiuer  weiter.  Eine  Beleihung  des
Zuckers  und  dadurch  die  Beschaffung  der  für  die  Zahlung  an  die
Rübenbauer  notwendigen  Mittel  war  bei  den  ständig  wechselnden
Preisen,  im  Osten  vielerorts  auch  wegen  der  drohenden  Gefahr  feindlicher ­
  Besetzung,  nicht  möglich.  In  dieser  Lage  entschloß  sich  die  Regierung ­
  Ende  Oktober  1914  zu  einer  gesetzlichen  Regelung  des  Verkehrs ­
  mit  Zucker,  burcs;  die  der  Anfang  einer  st  a  a  t  l  i  ch  e  n
Bewirtschaftung  gemacht  war.
5.  Die  Ursachen  der  Zuckerknappheit  seit  dem  zweiten
Kriegsjahre.
Bei  der  Regelung  des  Zuckerverkehrs  im  Oktober  1914  war
der  Preis  für  den  sperrfreien  Zucker  nur  auf  9,50  Mark,  d.  h.  um
über  eine  Mark  niedriger  festgelegt,  als  der  Durchschnittspreis  in
den  letzten  zehn  Friedensjahren  betragen  hatte.  Während  anfänglich
der  gesperrte  Zucker  kaum  unterzubringen  war,  brachte  schon  von
Ende  Dezember  ab  die  immer  größer  werdende  Knappheit  an  Futtermitteln ­
  einen  Umschlag.  Die  Nachfrage  nach  Zucker  für  Viehstall
            
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