226 Oberbürgermeister Mitzlaff:
Immerhin setzte sich das System des gemischtwirtschaftlichen
Betriebes nur in einem Teil der Betriebe durch, und es war gut, daß die
Kommunen nicht alle voreilig ihre Verwaltung nach dem neuen System
umgestalteten, Nach einer 1920 von dem Deutschen Städtetag auf-
gestellten Statistik, die freilich, da von sehr vielen Städten die Ant-
worten überhaupt nicht eingingen, nicht vollständig ist, waren von
allen kommunalen Betrieben aus allen Verwaltungszweigen, ein-
schließlich auch der Betriebe des Ernährungswesens und Wohnungs-
wesens, nur rd, 8 v, H, gemischtwirtschaftlich aufgezogen, und auf den
vier großen Gebieten, die hier speziell behandelt werden, betrug die
gemischtwirtschaftliche Form
bei den Wasserwerken sogar nur, . . . 5,0 v.H.
und den Gaswerken. . A559 v1.
Nur bei Elektrizitätswerken und den Straßenbahnen waren die Ziffern
höher, nämlich
bei den Elektrizitätswerken . .... 22,4 v. Hl.
bei den Straßenbahnen . . . A 36,8 v.H.
Eine für die Art der Verwaltung überaus lehrreiche Situation ergab
die Inflationszeit, Eine große Anzahl städtischer Werke standen im
Herbst 1923 unmittelbar vor dem Zusammenbruch, besonders die
Straßenbahnen, Es gelang den städtischen Betrieben nicht, mit dem
rasenden Eiltempo des Währungsverfalles Schritt zu halten, und der Ver-
gleich mit der Privatindustrie und dem privaten Handel und Gewerbe,
die sich der täglich und stündlich wechselnden Lage der Währung
gewandt anzupassen verstanden, ließ mancher Stadtverwaltung als
einzige Rettung die Entkommunalisierung und den schnellen Übergang
zur gemischtwirtschaftlichen Betriebsform erscheinen. Manche Stadt-
verwaltung hat diesen Schritt damals getan,
Aber besonnene Kommunalpolitiker warnten schon damals vor
übereilten Maßnahmen, Eins war gewiß richtig, Daß nämlich die In-
flation mit schlagender Überzeugungskraft den Beweis erbrachte, daß in
solchen Situationen der bürokratische Apparat gänzlich versagen mußte.
Aber daraus folgte nicht mit Notwendigkeit der Übergang gerade zum
„gemischtwirtschaftlichen‘ System, weil bürokratische Verwaltung
und gemischtwirtschaftliche Verwaltung nicht die einzigen Ver-
waltungsformen sind, zwischen denen zu wählen ist,
Inzwischen hatte die Praxis vielmehr zwei neue Formen heraus-
gearbeitet, mit denen man auch die Entpolitisierung und die
Entbürokratisierung erzielen konnte, ohne die Werke zugleich
zu entkommunalisieren,