20 Erstes Kapitel. Methodologie.
schiede der Definitionen aufzählen. Welcher Autor aber hat
hier recht? Ein moderner Nationalökonom wird wahrschein
lich antworten: »ln gewissem Sinne keiner und in gewissem
Sinne jeder. Keiner, soweit er den Anspruch macht, die rich
tige Definition zu liefern. Jeder, indem er eine Definition
liefert. Hat doch scheinbar jede Definition ihre relative Be
rechtigung.«
»Ist dem aber auch wirklich so?« werden andere ein
wenden. »Führt nicht dieses moderne Prinzip zu völliger
Unfruchtbarkeit, wenn es ohne Einschränkung angewandt
wird ? Ein Prüfstein für die Berechtigung einer Definition
muß doch existieren, wenn nicht alles farblos und be
deutungslos werden soll? An der Anwendung, den Früchten
wird man erkennen, ob eine Definition, praktisch genommen,
wirklich Berechtigung hat. Es ist die Frage, ob wir mit ihr
weiterkommen in der Erkenntnis der wirtschaftlichen Phä
nomene. Wer in die Definition des Oeldes etwas hineinkon
struiert hat, was durch die Tatsachen des wirtschaftlichen
Lebens nicht gegeben zu sein scheint, oder w r er das Unwesent
lichste zum Charakteristischen erheben will, dem werden wir
jene Berechtigung absprechen. Das Urteil über die »Wesent
lichkeit« ist zwar auch ein subjektives Werturteil, indessen
hat man in dem sogenannten jüngeren Methodenstreite wohl
doch erkannt, daß diese Subjektivität keine grenzenlose ist.«
Gewiß — aber die Subjektivität des »logischen« Wertur
teils bereitet genug Schwierigkeiten. So erscheint beim
Geldproblem einmal die Münze, z. B. das Dreimarkstück, als
das einzig Konkrete, Reale, fest Umschriebene und Unzwei
deutige. Dann aber taucht der Zweifel auf: ist dieses sicht
bare Stück Materie wirklich das, was unser Interesse ver
dient, ist es das Wesentliche der Sache,-oder nicht bloß
nebensächliche, äußere Erscheinungsform? Worin aber läge
dann die unsichtbare Seele des Geldes? Etwa doch in der