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Kohle.
Die Kohlenklauseln des Friedensvertrages gehören zu
jenen Bedingungen, die die Unmöglichkeit seiner tech
nischen Durchführung am ehesten klarmachen und sich
damit selbst richten.
Wenn Deutschland durch die Ergebnisse der Volks
abstimmung die Kohlenbezirke von Oberschlesien einbüßt,
hat der Friedens vertrag ihm solche Gebiete genommen,
welche fast ein Drittel der gesamten Kohlenversorgung
vorher lieferten.
Die restliche Kohle, die Deutschland verbleibt, muß
nach dem Buchstaben des Friedensvertrages 10 Jahre hin
durch für die berechneten Verluste, die Frankreich durch
die Verwüstungen in seinem nördlichen Teile erlitten hat,
als Wiedergutmachung geliefert werden.
Diese Lieferungen sollen 20 Millionen Tonnen in jedem
der ersten 5 Jahre, und dann 8 Millionen jährlich nicht
überschreiten. Deutschland hat außerdem 10 Jahre hin
durch jährlich 7 Millionen Tonnen an Frankreich zu liefern,
8 Millionen an Belgien und 4*/ a Millionen bis 87 2 Millionen
Tonnen an Italien.