Die Gerechtigkeit des Friedens.
Man kann den Frieden, den wir dem Feinde auf erlegt
haben, von zweierlei Gesichtspunkten aus betrachten, —
einmal hinsichtlich seiner Gerechtigkeit, das andere Mal
hinsichtlich seiner Klugheit und Zweckmäßigkeit. Meine
Tätigkeit beschränkte sich hauptsächlich auf das letztere
Gebiet. Aber auch das erstere bot mir verschiedene An
haltspunkte, auf die sorgsam einzugehen, ich als meine
Pflicht erachte.
Die Bedingungen, die wir gerechtfertigterweise dem
Feinde auferlegen durften, hingen teils von der Verant
wortung der feindlichen Nationen ab, ein so ungeheures
Elend, wie es der Krieg bedeutete, verursacht zu haben
und teils von den Abmachungen, unter denen der Feind
seine Waffen beim Waffenstillstand niederlegte. Ich selbst
bin der Ansicht, daß es ein Ding der Unmöglichkeit ist,
die gesamte Verantwortung für die Umstände, die zum
Kriege führten, einer einzigen Nation aufzubürden; er
wurde, wenigstens zum Teil, durch den grundsätzlichen
Charakter der internationalen Politik und des allgemeinen
Wettbewerbes zum Schlüsse des 19. Jahrhunderts, durch