8 Site, SGeburtenrüdgang und Cozialrejorm
Arbeitgeber und Gemeinden wirkjanı intereffiert werden, die Errichtung
und den Bejfuch von Gaushaltungsfurjen zu fördern.
Der Zeitpunkt der Ausbildung bleibt alfo frei; nur muß der Nachweis vor Beginn
5e8 18. Qeben8jahres erbracht werben, wenn eine geirerblide Befhäftigung noch
meiterhin ftattfinden foll. Auch die Art der Ausbildung wird freigegeben. Der Nacdhtveis
tann dur das Zeugnis einer anerkannten Anftalt oder Schule, oder durch Prüfung
jr einer Kommiffion erbracht werden, Die Forderungen würden zunächft befcheiden
zeftellt und für die Übergangszeit vielleicht auf die ausreihende Befähigung und Ge:
mandtheit in den hrakftifHen Haushaltungsarbeiten befhränkt werden Können, Viel:
eicht fönnten biejenigen Mäbcden, die mindejtens ein Jahr in einer Heinen Familic
n Dienft geftanden und alle Arbeiten des HaushHaltes verrichtet haben, von einem
‚veitern Nachweis einfach entbunden werden, Damit würde vielleicht errreicht, dak
vernünftigere Eltern ihre Zöcdter nad der Schulentlaffung erft ein Jahr in Dienl:
jeben, anftatt fie gleich) zur Fabrik zu [Hiden, Underfeits rürde den Familien, die folcdher
Dilfe bedürfen, aber feinen hohen Lohn zahlen Können, biefes erleichtert. Wir denken
babei insbejondere an Beamte, Lehrer, Handwerker, Heine Kaufleute ujw., in denen
olde MäbchHen vorzüglihH aufgehoben fein können, Wie vielfach) Prämien für gute
Lehrlingsansbildung im Handwerk von Staat oder Gemeinde gegeben werden, fo
‘önnten au folde Familien durch die Prüfungskommiffion ausgewählt und als fokche
empfohlen und mit der Verleihung des Rechtes ausgezeichnet werben, daß das in
diefen Familien befriedigend geleiftete Dienitjahr als genügenber Ausweis der hHäus-
ihen Ausbildung anerfannt wird. — Vielfach ift die Forderung erhoben worden, nach
Borbild der militärifgden Dienjtpflidht des Mannes auch für die MäbodhHen ein Dien ft
‚ar al8 allgemeine planmäßige zivangsweife Borfdhulung de3 weiblichen Gefchlechtes
»inzuführen. Das Ziel ijt in erfter Linie eine tüchtige thHeoretijdhe und praktijhe VBor-
aildung für den zukünftigen Beruf als HauZfran und Mutter. In zweiter Linie foll
as MöädcdHen aber auch Itaatsbürgerlich, [ozial und caritativ fo gefchult werben, daß
28 fig mit Liebe und Verftändnis in den Dienit der GemeinfkhHaft in Gefellfdhaft,
SGemeinde und Staat betätigen ann. Dabei foll die Erziehung zu Bflidhtgefühl,
Bemeinfgaftsfinn, Ordnung und Pünkglichkeit in den Vordergrund geltellt werden.
Sie foll an die Volsfhule an[Hlieben, und zwar in Anftalten (SGemeinfdhaftshäufern),
die möglichft an Kranfenhäufer, Altersheime, Boltsfüchen, Waijenhäufer, CSäuglings-
jeime, Kinderhorte ujw. ich angliedern. Bezüglidh der Gefjftaltung im einzelnen gehen
die Vorfchläge fehr auseinander. Der Gedanke verdient gewiß volle Sympathie.
Die Töchter der bemittelten Kaffen genießen auch [Hon vielfach eine folde Ausbildung
in Haushaltungspenfionaten ufm., Eine allgemeine gefeblide Durchführung aber er
igGeint unmögligd, Bor allem: Wer {ol die Koften tragen? Diefe find hoch, da die
Zahl ber Zöglinge im Intereffe pPraktificher Betätigung befchränkt werden muß. Der
Wert der Arbeitsleiftungen in Küche, Garten und Feld ijt wegen der Ungefhicklihkeit
der Mädchen meiftens recht gering. Diefes um fo mehr, je mehr der Nachdruck aufs
dernen gelegt wird. Daß foldhe Unftalten fich felbft erhalten, ijt fo ausgefclo fen.
Staat und Gemeinden find {Hon Hberlajtet. Minderbemittelte Eltern Können die
often erft recht nicht aufbringen. Die allgemeine Schulpflidht bis zur Vollendung
bes 14. Lebensjahres legt diefen fhon reichlich Opfer auf. Was aber bie Hauptfache
ft: Wer foll den Ausfall im Verdienjt deden? Oft genug Haben ih die Eltern müh[amı
mit ihrer Hände Arbeit durchgerungen und fehen mit Sehnfucht dem Tag entgegen,
vo die antvachfende Tochter nad) der Schulentlaffung ihre Arbeit und Sorgen erleichtern
fanın. Wer möchte da auch bevölferungs politifd) e8 verantworten, nun jtatt Hilfe und
Stüße neue Laften aufzulegen? Der Anfchluß an die Voltsfhule erfcheint ung auch
menig zwedmähig, da dann noch Einfiht und Ernit Fehlen und die Gefahr beiteht,