D. Bekämpfung des Gebhurtenrüdganges 189
jo daß die wirtjhaftlide Belaftung der Familie mit drei noch nicht ertwverbs-
jähigen Kindern nicht größer wäre als die einer zweikindrigen. Diefe
Beiträge follen an die Mutter gezahlt werden als „Entlohnung ihrer na-
Honalen Leiftungen“. Sie follen je nad) der Lebenshaltung (Lohn, Ein-
fommen, Stand) und den Lebenskojten, die natürlich für Stadt und Land
ujw. verfhieden find, abgeftuft werden. Im Mittel rechnet er mit 200 KM
jährlich für jedes Kind über zwei hinaus, Das joll einen Jahresaufwand
von 840 Millionen Mark erfordern. Außerdem follen die Eltern, welde
rei oder mehr Kinder „von normaler und fozial vollwertiger Befdhaffen-
heit bis zur Volljährigkeit emporgebracht Haben“, etwa vom 60. Lebensjahr
ı% eine Elternpen [ion erhalten, „welche wirtjHaftlih ins Gewicht
jällt und wenigiten8 teilweije Erjag bietet für die Zinfen jenes Kapitals,
das bei geringer Kinderzahl oder Kinderlojigkeit Hätte erfpart werden
fönnen“. Gruber [hät die Gefamtkoften auf etwa 1 Milliarde Mark —
eher mehr al mweniger.1) Die Mittel follen durch eine ausgiebige pro-
sreffive Sonderbeiteuerung der Ledigen von einem beftimmten Alter an,
jowie der Knderlojen und der Änderarmen Gatten (mit ein und zwei Kindern)
aufgebracht werden. Zugleich [Hlägt Gruber eine-fehr radikale Anderung
des Erbrechtz vor. E83 verfallen für jedes an vier Kindern fehlende
Rind 25 Prozent der Erbmalle, fo daß bei Kinderlojigkeit nur 25 Prozent
vererbt werben. (Näheres val. unten: „Förderung des Yamilien-
{eben3“.) Weiterhin follen eine Wehrfteuer der Militäruntauglidhen, Ver-
andügungS und Quzusfteuern, Steuer auf das arbeitsloje Renteneinkfommen
(3. B. (tästijhHe Bodenwerte) dem Kindernadwuchs dienen. Endlidh foll
eine obligatorijde Familienverfiderung der breiten VBollsjchich-
ten das „Im Verhältnis zum Einionmmen des Familienvater? vielfach
ganz übermäßige Einkommen der jugendlidhen Arbeiter erheblich befchneiden
und fie fo zu einer befonnenern und gefundern Lebensführung und zugleich
zu längerm Berbleiben im elterliHen Haufe zwingen“.
Audy Profelfor ShHloßmann (Düffeldorf) will Iunggefellen,
Knderlofe und Änderarme Familien in {teigender Progrejfion die Mittel
aufbringen laffen, au3 denen Kinderhilje an diejenigen Chepaare zu zahlen
wären, die eine große Zahl noch nit erwerbender Kinder Haben. Nır durch
eine obligatorifde Berficherung, welche mit wacdjender Kinderzahl ein
Wachlen des Einkommens? gewährleiftet, wird nad) feiner Meinung „der
an und für fih gute Gedanke des Zufhuffes bei tarker Familie allaemein
durchführbar” .2)
Tbenfo erblickt Profejfor Dr. Gr otjahn in der „ElternfHaft?-
verfidgerung‘ „den unz Deutidhen naheliegenden erprobten Weg,
am die ftarke Belaftung der Knderreihen Familien wenigijtens teilweije
auf die Gefjamtheit abzuwälzen“.3) Über Umgrenzung, Organilation,
5) Crbaltuna 186. *) „Kan“ 1913, Nr. 215. % 339.