3C DHige, Geburtenrüdgang und Sozialrejorm
Tagelöhner, die bei ihren Eltern wohnen, bejdhäftigt werden. Selbit joweit
auf größern Gütern Wohnungen für Injtleute, Tagelöhner ufm. beftehen.
jind fie vielfad) unzureidhend oder in einem Zujtande, daß fie den foziafei
Anforderungen der Heutigen Zeit nicht mehr entiprechen. Dasfjelbe gilr
für Kutjcher, Diener ulmw. Selbijt öffentlidhe Behörden und Korboratione:
(3. B. ShulbehHörden, Forftvermaltung) vergeffen oft jede Nücficht und
jcheuen jich nicht, in öffentliden Bekanntmachungen und Inferaten daraurt
Hinzuweifjen, daß nur unverheiratete oder Hnderlole Cheleute angenommen
der doch bevorzugt werden.
Gewiß, die Berhältniffe und Bedürfniffe find Io verrdieden, daß an eine
zinheitliche gefeßgeberijhe Regelung oder gar an.ein Berbot nicht gedacht
werden fann. Für junge Leute it e5 Jogar ein Schuß und VBorzug, wenn
jie beim Meifter, beim Bauer, beim Prinzipal in der Familie Aufnahnre
jinden. Die weitere Ausbildung auch nach der Qehrlingszeit in der Werk
itatt und unter der erziehlidhen Aufficht des Meifters hat fo viele Vorzüge,
daß fie auch im Intereffe der Induftrie liegt, die foldher vorgebildeter Fach-
arbeiter bedarf. In gleicher Weije entipricht e8 den Bedürfnifjen der Land-
wirtjdhaft, wenn der feine Bauer die Knechte und Mägde in jeinem Be-
trieb und feinem Haushalt vorbildet, mährend der Großbauer jie [päter al?
Tagelöhner mit eignem Haushalt befchäftigt. Das fittlidhe und nationale
Intereffe fordert jedoch, daß fich gen ügende Stellungen bieten,
die ein felbitändiges Familienleben ermöglichen. In diefer
Beziehung muß an die wohlwollende Einfiht und das Semijje::
namentlich der größern Arbeitgeber appelliert und diejem Appell durch
die Macht der öffentlichen Meinung und auch der gewerlichaftlidhen Dr.
ganifationen Nachdruck gegeben werden.
So hat 3. B. Herr Dr. OD. Albrecht den Gärtnerverbänden geraten, in ibren Dr
genen bei den Stellengefuchen und ‚angeboten, auf Briefbogen und Plakaten ufjw.
mmer wieder darauf hHinzumweifen, daß, wer mit Kindern gefegnete Familienväter
bevorzuge, fih um Volk und Vaterland befonders verdient mache.
Bor allem follten au hier die jtaatlidhHen Behörden, Ge-
nteindeverwaltungen, Sffentliden Betriebe und grüßern Arbeitgeber mit
gutem Beijpiel vorangehen. Bon den Zentralbehörden follten ent
iprechende ftrenge Anweifungen gegeben werden.
Mehrfach it das Verbot der Ankündigung folcher Kiaufeln bei Aus-
ihreihung der Anzeigen von offenen Arbeitsjtellen oder freien Wohnungen verlangt
worden. Für ein foldhes Verbot Könnte mit Grund angeführt werben, daß damit
wenigijtens das Gewijfen geldhärft und auch das Ärgernis, weldes [olde herzlofen
Maufeln bei den Familienvätern erregen müffen, aus der Welt gefdhafft mürbe, aber
die Verhältniffe felbit mürden damit nicht geändert werden und die Wirkung die
fein, daß den Suchenden dadurch nur vergebliche Gänge und Mühen verurlach!
mnfirden.