D. Bekämpfung des Gebhurtenrücdganges 43
ou der Gelchäftsitelle der Deutfchen SGefellfghaft zur Bekämpfung der SGefchled, t8-
tranfheiten fh Berlin W 66, WilhHelmfiraße 48, find Merkblätter für Frauen und Mäd-
Hen, für Eltern, für Soldaten, auch in Plakatform für KXrankenhäufer, Kafernen,
eranfenfaffenlofale u. dal. zu beziehen. Als Flugihrift auch fürs Land eignet fich:
Qembfke, Der Feind im Haufe. Berlin 1916, AlkohHol- und Sefdhlechtsfrankh eit mn
hehandelt eindrucsvolNl: Pauli, Soldaten, Hütet eu! Stuttgart 1914.
Beionders fegensreih haben fih die Rekrutenvorträge erwiefen, die
auf fatholilder Seite noch bvielfadh durch religibje Vorträge (Nekruten-Crerzitien)
Ergänzung finden. Sin Offizier, ein Arzt, der Pfarrer und andere Perfonen von An-
jeben teilen fig in die Aufgabe, In den Stimmungen des Ab{hieds find die Herzeu
hoppelt empfänglich für die eindringlichen Mahnungen und Warnungen.
Soweit die Belehrung und Warnung verlagt, gilt es, fofort eine
energilche
b) Heilbehandlung durch einen gefhulten Arzt zu fihern. &
fommt alles darauf an, daß die Erkrankung jofort erkanıut und gründ-
lid} behandelt mird. Dft wird eine längere Kur in einer Heilanftalt er-
forderlich fein. Für die Mitglieder der Kranken kafjffen übernehmen
dieje die Kojten. Soweit ein Wiederausbruch der Erkrankung und der
Auftedung3gefahr nach Jahr und Tag möglih ijt, muß eine danerndhe
ärztlide Überwachung {ftattfinden.
uf die 20 Millionen gegen Krankheit verficherten Berfonen foll alljährlich fait
gine (!) Million gefdlechtlich Erkrankter entfallen; der Kojtenaufwand der Kranken-
faffen für ärztliche Behandlung, Arznei und Krankenhauspflege uf. wird auf jäHrli-G
mindeltens 10 Millionen Mark ge[häßt.!)
Neueltens Haben die Invaliden-Verjidgerungsanfialten die
Bekänspfung der Seldlechtsfrankheiten in fyjtematijcher Weije in Aıu-
atij! genommen. In größern Bezirken find Beratungsitellen
jür Gejcdhledhtakranfe errichtet worden. In erfter Linie Jollen die entlaffenen
geichlechtäfraufen Kriegsteilnehmner dort dauernde Beratung und Über-
wachung finden. Militärverwaltung und Beratungsitellen gehen dabei
Hand in Hand. Strengite Diskretion bleibt gewahrt.
Soweit e8 fi um Mitglieder der Krankenkaffen handelt, verbleibt diefen zunächıt
die Behandlung; wenn jedoch befondere Gründe (z. B. Nücfichten der Diskretion,
Mangel geeigneter Ärzte) vorliegen, tritt die Verlidherungsanitalt felbit ein. Auch
Tür foldhe Kranke, die weder gegen Krankheit ndoch gegen Invalidität verfichert find, aber
sem reife der verliherungspflidhtigen Bevölferung naheftehen, kann, wenn zu be:
jorgen ijft, daß fonft eine fjadigemäße Behandlung unterbleibt, die Invalidenanftalt
bie Geilbehandlung übernehmen. Diefe umfaßt auch die Koften etwa notwendiger
Anjtaltsbehandlung nebit Hausgeld, Eriak des ausfallenden Arbeitsverdienites, der
Keileauslagen uf.
Unterfuchung wie Behandlung der Sejchlechtsizankheiten erfordern
eine gründlige Borbildung der Ärzte. Bejonders verderblich
wirkt das Kurpfujchertum, zu dem die Kranken in faljdher Scham, verlodt
durch SIuferate und Brofpekte, oft ihre Zuflucht nehmen. Überhaupt Findet
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