D, Bekämpfung des SGeburtenrüdganges 69
bezüglich der Qualität.) Das gilt aber noch mehr für die Beamten, Waren doch 3. DB.
10n den etatmäßigen Beamten der NKeihspojtverwaltung (1912) ledig
°* Höhere Beamte mittlere Beamte Unterbeamte
-n den Jahren: 30-—35 32,8 Proz. 22,7 Wroz ö,1 Broz.
35- 4° 25,0 7 >6
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Bei den Hüöhernm Beamten war allo in den Jahren 830—85 ungefähr noch ein
Drittel, in den Jahren 35—40 ein Viertel unverheiratet, während in ben 60er Jahren
jaft alle (bis auf 2,3 Prozent) verheiratet waren. Solde Spätehen aber Haben national-
tologifch nur geringen Wert. ?) Dagegen war von den Unterbeamten, fomweit fie
etatmäßig angeftellt waren, [hon fajt die Hälfte vor dem 25, Lebensjahre verheiratet,
während bei den mittlern Beamten diefe Heiratöziffer wieder erit bis zum 30. Lebens
‘ahre erreicht murde.
Mit dem Anwachlen der Kinder erhöhen fidh die Koften der Unter-
haltung: — dem muß die Steigerung dez Dienjteinkom-
men 8 folgen. So entfpridht es aucd der wachfenden dienftliqen Leiftungs-
jähigfeit. Dadurch würde auch der ftarfe Unterfhied der Bejoldung im
Staat3- und Gemeindedienft gegenüber der Gehaltsbemejjung in der
Privatinduftrie gerade in den mittlern, arbeitsfreudigen Lebensjahren
etwas auSgeglidhen und die Verhucdhung gerade Fir die tüchtigjten Beamten,
in die Privatinduftrie überzugehen, gemindert. Das wäre ein Gewinn
auch für den Staat. Die Steigerung mirde aljo früher beginnen, in Kürzern
Beitabjchnitten erfolgen und in den mittlern Jahren ftärker jein, felbft
auf die Gefahr Hin, daß das Höchftgehalt im Alter fich ent]predhend mindert.
Als praktifdhe Forderungen ergeben {ih demnad:
Bunächft follte in der Gehaltsbemefjung unterJdHieden werden zwijdhen
Berheirateten und Ledigen. Diejem Könnte anı einfachjten dadurch ent-
{prohen werden, daß mit dem Zeitpunkte der VerhHeiratung (neben der
Erhöhung des WohHnungsgeldzujhuffes) eine Borrücung in der Die n ft-
alter8ijtufe und eine Abkürzung der ZeitabicHnitte für die Steigerung
des Gehaltz erfolgte. Daß mit der Ehefhließung außerdem au fon
eine welentlidhe Erhöhung des Gehalt gewährt wird, erfdheint unz weniger
dringlich. Bei den Unterbeamten bejorgt die Frau den Haushalt und e& wird
der Mann wohl kaum wefjentlid mehr ausgeben, als früher Koft und
Wohnung erforderten. Dem hHöhern Beamten bringt die Frau doch auch ein
entjpredhendes Heiratsgut ein. Beint mittlern Beamten macht fich beides
mehr vder weniger geltend. Erft bei der Erweiterung der Familie durch
55— 60
60—65
28 *
+
N) Baerting, Wie erjebt Deutf[hland am fOHnelljten die Kriegsverlufte durch
gefunden NachHwuch3 (München 1916) 24 ff.
N Schalklimaner in „Deutichland“ 198,