Full text: Geburtenrückgang u. Sozialreform

D. Bekämpfung des Geburtenrücganges 75 
Bor allen: Jollte die Kranken: und Wödhnerinnenfür 
iorge ausgebaut werden. Dieje befchränkt ich meiftenS auf die Arbeiter 
und fteht auch da in der Regel Hinter den Leiftungen der allgemeinen 
Kranfenkafjen zurüg. €3 fehlt auch vielfach die Freiheit und Freude der 
Selbftverwaltung (freie Arztwahl, forglame Rontrolle, zwedentfpredhende 
Behandlung durch Spezialärzte, Heilanitaltsbehandlung, VBerforgung von 
BPflegerinnen, KXrankenkoft, Einbeziehung der Familienangehörigen u]mw.), 
die in jenen lebendig ijt. E€& war fein Nuhmeszeugnis, daß die öffentlichen 
Verwaltungen lich am längiten gegen die freie Arztwahl gejträubt haben, 
iroB des vielfachen Miptirauen? gegen die Zwangsärzte, [o zwar, daß manche 
Beanıte e3 vorziehen, einen Arzt ihres Vertrauens gegen Bezahlung in 
Unfprug zu nehmen. Vor allen aber bedarf die Wöcdhnerinnenfürforge 
der Ausdehnuug bezüaglidh der Zeit, der Höhe der Leiftungen (Pflege) 
und des Berfonenkreifes. Wenn und foweit die Verficherung nicht beliebt 
wich, Eönnte audz felbit den Höher befoldeten Beamten recht wohl ein 
feiter Betrag fürjedes Wodhenbett überwiefen werden. — 
Dann aber follte bei jeder Verwaltung eine befondere Vor] chHuß- und 
Unterjtüßungszkaffe beftehen, aus der in hefondern Fällen Dar- 
leßen und Unterftüßungen bejonders den belafteten oder Heimgefuchten 
Samilien gewährt werden Können. Ein Borjhuß in bejonderer Verlegen- 
heit oder Not kann manchmal richtiger und dankenswerter fein als ein 
Sefchenk. Er {Hübt vor Wucher und fhont das Chrgefühl. € kann auch 
mandnal eine produktive Ausgabe fein, die fo ermöglicht wird, 3. B. Kauf 
oder Miete eines Gartengrund(tüdes, Einftellung einer Kuh oder Ziege, 
feßte Roften für die Ausbildung oder die Ublegung eines Cramens. DYie 
erite Vorausfegung einer fegensreidhen Wirkamfkeit einer Joldhen Kalje aber 
i{t, daß ihre Verwaltung in der Hand eines gewählten Vertrauens 
ausjguffes der Beteiligten — natürlich unter Kontrolle der VBer- 
waltung — liegt, jo daß jedes Miptrauen, als ob e& nach „Sunft und Gnade“ 
ginge, ausgefchlofjen tft. Diejer VBertrauensausfhuß follte aud bei VBer- 
teilung der Weihnachtsgaben und foniftiger außerordentlider Zuwen- 
dungen mitwirfen. — € befteben {don mannigfade Benfions- 
fajfen, die die Unterftügungen der reichsgefeglidgen Unfall- und In- 
validenverficherung in dankenswerter Weife ergänzen. Diefe Kajjen müßten 
weiter ausgebaut und au auf folge Beamte ausgedehnt werden, die bis- 
her derfelben entbehrten. Im Übrigen ommt das ganze Gebiet 
der Wohlfahrtspflege in Betracht, wie e8 oben (unter VI) 
angedeutet worden ijt. Das gilt befonders für die untern Beamten und Ar- 
heiter. Sm {taatlidhen Bergbau, in den Betrieben der Marineverwaltung 
u. a. Ht au vielfach Multergültiges gefdhaffen worden. Manche Einrich- 
tungen, 3. 3. freundlichere Sejtaltung der Arbeitsräume, Bade» und 
Maicheinrichtung, Nerahreichunag von Kaffee, Gewährung eines Aufent.
	        
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