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Zweiter Teil. Handel. I. Die Volkswirtschaft.
durch das Freiwerden der Rentenfonds eine bedeutend größere Beweglichkeit und
Akkumulationskraft; zu dem bis dahin allein vorhandenen Handelskapital trat das
Leihkapital; beide ergänzten und verstärkten einander in ihrer weiteren Entfaltung.
Die nächste Folge war ein bedeutender Aufschwung des Handels. Einzelne
Städte beginnen aus der gleichartigen Masse der mittelalterlichen Markt- und Hand
werkerstädte sich als Mittelpunkte der Staatsverwaltung oder als Handelsplätze zu
erheben. In Deutschland, das durch den Zerfall der Hansa und die Veränderung
der Weltverkehrsstraßen seine Bedeutung für den Zwischenhandel nach dem Norden
großenteils eingebüßt hatte, zeigt sich der Umschwung wenigstens in der steigenden
Bedeutung der großen Messen und in dem Zurücksinken der lokalen Märkte. Die
Frankfurter Messe erreichte ihren Höhepunkt im 16. Jahrhundert, die Leipziger noch
bedeutend später. Aber das Handelskapital begnügt sich bald nicht mehr mit dem Im
port und Umschlag fremder Produkte; es wird zum Verlagskapital für die einheimische
Industrie und für die Überschüsse des bäuerlichen Hauswerks. Es entsteht die arbeits
teilige Massenproduktion in Manufakturen und Fabriken und mit ihnen der Lohn
arbeiterstand. Es entwickelt sich an Stelle der mittelalterlichen Wechselbank zuerst
die Depositen- und Girobank und dann die moderne Kreditbank. Das Transport
wesen, welches früher nur einen integrierenden Teil des Handelsbetriebs gebildet hat,
verselbständigt sich. Es entstehen die Staatsposten, die Zeitungen, die nationale
Handelsflotte; es bildet sich das Versicherungswesen aus. Überall neue Organi
sationen, welche darauf berechnet sind, die wirtschaftlichen Bedürfnisse vieler zu be
friedigen: eine nationale Industrie, ein nationaler Markt, nationale Verkehrsanstalten:
überall das kapitalistische Unternehmungsprinzip des Handels.
Es ist bekannt, wie der absolutistische Staat diese Bewegung förderte, wie er
oft genug, um die Entwicklung zu beschleunigen, künstlich ins Dasein rief, was nicht
aus eigener Kraft emporkommen wollte. Trotzdem bestand, wenigstens in Deutsch
land, bis gegen Ende des 18. Jahrhunderts die alte stadtwirtschaftliche Rechtsordnung
mit Zunft und Bann, mit Meilenrecht und Städtezwang fort, wenn auch vielfach
durch die Landesgesetzgebung beschränkt, — in sich selbst erstarrt und unbekümmert
um das neue volkswirtschaftliche Leben, das ringsum aufsproßte, und um die Fülle
neuer Verkehrserscheinungen, die es gezeitigt hatte. Als die Physiokraten und Adam
Smith die letzteren in Frankreich und Großbritannien der wissenschaftlichen Beob
achtung unterwarfen, haben sie merkwürdigerweise vollständig übersehen, daß es
sich nicht um ein spontan gewordenes Ergebnis rein gesellschaftlicher Betätigung,
sondern mit um eine Frucht erzieherischer Staatstätigkeit handelte. Die Schranken,
deren Beseitigung sie verlangten, waren entweder die versteinerten Überreste der
älteren Wirtschaftsstufen, wie die Grundlasten, die Zünfte, die lokalen Zwangs
rechte, die Beschränkungen der Freizügigkeit, oder es waren Erziehungsmittel des
Merkantilismus wie die Monopole und Privilegien, welche wegfallen konnten, nach
dem sie ihren Zweck erfüllt hatten.
In Beziehung auf die Entwicklung der Volkswirtschaft hat der bürgerliche
Liberalismus der letzten hundert Jahre nur fortgeführt, was der fürstliche Absolutis
mus begonnen hatte. Wenn man das so ausspricht, so kann es leicht als Wider
sinn erscheinen. Denn äußerlich betrachtet, hat der Liberalismus nur zerstört,
er hat die überlebten Organisationsformen der Haus- und der Stadtwirtschaft
zerschlagen und nichts Neues aufgebaut. Er hat die Sonderstellung und die
Sonderrechte einzelner Landesteile und einzelner sozialer Gruppen beseitigt, freie
Konkurrenz und Rechtsgleichheit an die Stelle gesetzt. Aber wenn er so das Über
kommene in seine Elemente aufgelöst hat, so hat er zugleick die Bahn für wirklich
volks wirtschaftliche Neugestaltungen freigemacht, und er hat es ermöglicht, daß