2. Das Wesen der beiden Kriegsabgaben.
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Jede Steuer bedeutet nun die Opferung eines sonst der Verfügung
und Verwendung in der Einzelwirtschaft verbleibenden Sachgüter
vorrats für die Zwecke der steuerberechtigten Gemeinwirtschaft und
insofern eine Beeinträchtigung der ohne sie vorhandenen wirtschaft
lichen Leistungsfähigkeit. Ziel der Besteuerung nach der Lerstungs-
fähiqkeit ist tunlichste Gleichheit dieser Opfer, d. h. eine derartige Steuer
verteilung, daß durch die Opfer die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
möglichst gleichmäßig beeinträchtigt wird. Maßgebend fein muß daher
der Grad der Entbehrlichkeit der durch die Steuer entzogenen Quote
des geldwerten Sachgütervorrats. Hat dieser nun eine Vermehrung
erfahren, so kann in dem Grade der Vermehrung mehr von chm weg
genommen werden, als wenn er gleichgeblieben oder gar geringer
geworden ist, ohne daß dadurch im ersten Fall die bisherige wirtschaft
liche Leistungsfähigkeit mehr beeinträchtigt wird, als durch die ge
ringere Steuer in den beiden letzten Fällen. Daraus rechtfertigt sich
wie die Erbschaftssteuer so auch eine Vermögenszuwachssteuer, tote sie
schon vor dem Kriege in der Besitzsteuer nach dem Gesetze vom 3. Juli
1913 bestand.
Im normalen Verlaufe einer gesunden Volkswirtschaft vermehren
sich nun wie das Volksvermögen so im Durchschnitte die Einzelver-
möqen. Auf diese normale Entwicklung ist eine Vermögenszuwachs
steuer wie die Besitzsteuer vom 3. Juli 1913 zugeschnitten. Während
eines Krieges wie des hinter uns liegenden vollziehen sich Preis- und
Wertrevolutionen, denen nach seiner Beendigung in Richtung und
Umfang nicht vorherzusehende Gegenrevolutionen folgen. Die wirklichen
wirtschaftlichen Vorteile, die der Krieg für einzelne m Gefolge hat,
konzentrieren sich, da die kleineren, wie höhere Löhne u. dgl., durch
die während des Krieges herrschende Teuerung sofort mehr oder minder
wieder ausgewogen werden, im Gegensatze zu der Vermehrung der
Volkseinkommens und -Vermögens im Frieden auf einen Bruchteil der
Bevölkerung. Ein anderer, vielleicht die Mehrheit, wird ärmer, und
dieses Ärmerwerden ist begleitet von einer Plutokratifterung der Ver
mögen, um so mehr, weil während der Kriegszeit die kleinen und mitt
leren Vermögen viel stärker als die größeren wegen Insuffizienz des
Einkommens gegenüber den enorm gesteigerten Kosten der Lebens
haltung und den sonstigen durch den Krieg hervorgerufenen außer
ordentlichen Anforderungen angegriffen werden müssen. Ist also das
Gesamtergebnis des Krieges eine Wohlstandsverminderung eines
sehr großen Teiles des Volkes, so ist es — mit diesem Gesamtesfekt —
auch eine Wohlstands Verschiebung von solcher extensiver wie inten
siver Tragweite und solcher Verschiedenartigkeit wie das keiner anderen
Wirtschaftskatastrophe. Dazu kam, daß die Wohlstandsverschiebungen
nach unten zum großen Teil herbeigeführt sind durch Maßnahmen der
Staatsgewalt, die aus höheren Staatsnotwendigkeiten ohne Schonung
der durch die Friedensgesetzgebung geschützten wirtschaftlichen Inter
essen der betroffenen Kreise und vom Standpunkt ausgleichender Ge-
Strutz. Vermögenizuwachs und Kriegsabgabc 3