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yeniger als zur Hälfte ausgenußt. — Dieje geringe BVer-
rractung habe einen unrationellen Berbraudy von Heizmaterial und
Schmierölen, Jowie eine unrationelle Hin- und Herbewegung der Hahr-
jeuge zur Folge gehabt. Der Bericht führt dieje ErJdheinungen darauf
zurüd, daß in den Häfen nicht die erforderliden Güter vorhanden
waren und man genötigt war, diejenigen Güter zu verfrachten, die ge-
cabde da waren, aukßerdem habe die Bejdhlagnahmung der Dampfer
und Leiter durch militärijdhe Stellen hHindernd gewirkt, Die Lage
bes Eifenbahnwejens fei eine derartige, dak feine Entlajtung dur eine
möglidhijt große Verfradhtung auf dem Wafferwege mit allen Mit-
teln anzujtreben fei. Der Bedarf an Heizmaterial für die Flotte im
Wolga-Kama-Baijlin für 1920 wird mit 700005 Kubiffaden Holz
ınd 840000 Bud Naphtha angegeben, wobei der Bericht Iakoni[d
jermerft, daß die Verjorgung mit NMaphtha ausfjHlieklid) davon ab-
jängt, ob „wir Naphtha aus Bakıu bekommen werden oder nidt,
da mit einer Zufuhr von NMaphtha aus anderen RMayons kaum zu
rechnen ijt“. Unterdeffen ijt Ende April in Baku die alte AWierbeid-
"Hanige Regierung gejtürzt worden und an ihre Stelle eine Sowjet-
tegierung getreten, und in der Macht vom 27, auf den 28. AWpril jind
‘ullilde Sowjettruppen in die Stadt eingezogen. Erbeutet wurden
300.000 Bud Benzin, 28 Millionen Pud Petroleum, 19 Millionen Bud
Mazut und 18 Millionen Pud RohHnaphtha ujw. Wieviel von diejen
Borräten den Bolldhewijten gelingen wird, abzutransportieren, bleibe
ahingeftellt. Bekannt geworden ijt nur, daß laut der Petersburger
„Prawda“ am 3. Iuni die erften Schiffe die Wolgaftadt Saratow mit
30000 Bud Naphtha und 50000 Bud Betroleum in nördlicher Rid)-
tung pallierten,
Für die Verkehrsverhältniffe auf den Wafjerjftraken Sowjetruß-
lands ijt eine Verfügung des Vorfigenden des „Sowjets der UAr-
beit und Landesverteidigung“, MW. Uljanow (Lenin), überaus
Haralkterijtild. Laut diefer Verfügung *) befiken das „Recht“ der Fahrt
auf den Walfjerftraken der Sowjetrepublit: 1. Sowjetbeamte, die in
dringenden Dienjtangelegenheiten fahren; 2. Sowjetbeamte und ihre
Familienangehörigen im Falle einer Verfegung an einen anderen Dienft-
art; 3. Rotarmijten, die Urlaub erhalten Haben; 4. Privatperfonen nur
im Falle a) des Todes eines Familienangehörigen, b) im Falle [Hwerer
Erfraniungen, die eine Behandlung in bejtimmten Ortjhaften erfor:
dern, jedody nur nad) Vorweis entjpredhender ärztlidHer Zeugnijfe, —
Dur eine Anmerkung wird dann erflärt, da aud) beurlaubte Beamte
5as Recht der Wahrt genieken! —
*
*) Dattiert vom 15. April 1920, veröffentliHt in Nr. 93 der Isweltija
vom 1. Mat 1920.