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für internationale Märkte, endlich aus die überstaatlichen Ab
machungen der Kartelle und Verbände (z. B. im Verkehrs
gewerbe, für Kohle, Erze und Metalle) hinzuweisen. Diese
und ähnliche andere Gebilde*) versehen die Verrichtungen des
Kapitals höherer Ordnung, d. h. sie bieten für die auf den
Weltmärkten zusammentreffenden Wirtschafter diejenigen ge
meinsamen Wirtschaftsmittel, die für jede Wirtschaft un
entbehrlich sind und die ihnen — wie das Wort sagt — gewisse
gemeinsame Wege weisen; d. h. ihnen gewisse unentbehrliche
gliedliche Eigenschaften — die Gemeinsamkeitsreife — ver
leihen; anders gesagt, jene Gebilde des Kapitals höherer Ord
nung sind es, welche die durch sie gesetzten (bzw. von ihnen
regulierten) Akte auf arteigene, nämlich auf weltwirt
schaftliche Weise ausgliedern.
Außer der Gemeinsamkeitsreife sehen wir auch eine art
eigene Marktreife am Werke: die Weltfinanz, die dem „inter
nationalen" Geschäft sich widmende Bankwelt, welche der
Kapitalanlage im Auslande, dem weltwirtschaftlichen Kapital,
die Marktreife verleiht, ferner das überstaatliche („internatio
nale") Arbitragegeschäft in Valuten und Effekten, und ebenso
die überstaatliche Arbitrage im Warengeschäft, wie der welt
wirtschaftliche Warenhandel selbst (man denke an Baum
wolle, Getreide, Metalle und die sog. Kolonialwaren!).
Ein anderes Gesicht haben dieselben Teilganzen der Ge-
meinsamkeits- und Marktreife auf der Stufe der Volkswirt
schaft. Das Kapital höherer Ordnung ist hier allumfassend
ausgebildet, ist den jeweiligen arteigenen Zielen (besonders
dem völkischen Wesen) gemäß ausgestaltet und hat nicht nur
eine allseitige, sondern auch eine so durchgreifende Bedeutung,
daß sogar die Preise für die meisten Erzeugnisse der Volkswirt-
*) Eine reiche Zusammenstellung des Tatsächlichen der Vorkriegszeit
s. in dem bekannten Buch von Harms, Volkswirtschaft und Weltwirt
schaft, 2. Aufs., 1920.