5. Die Segnungen der Kaiserlichen Botschaft vom 17. November 1881. 423
letzten internationalen Arbeiterversicherungskongreß zu Rom die Überlegenheit des
deutschen Systems unumwunden anerkannt.
Bei Einführung der Arbeiterversicherung wurde vielfach besorgt, daß ihre
schwere, noch lange Zeit wachsende Last unsere Volkswirtschaft erdrücken könnte.
Der Kaiser und sein Kanzler haben es nicht befürchtet und darin recht behalten.
Deutschland trug die große neue Belastung und wird auch in Zukunft dazu imstande
sein, wenn nur die Grenzen innegehalten werden, welche sich aus der Notwendigkeit
voller Wettbewerbsfähigkeit unserer Industrie auf dem Weltmarkt ergeben.
Die Pfadfinder der Sozialreform vertrauten aber auch, daß die Aufwendungen
für die Arbeiterversicherung sich in hohem Maße fruchtbar erweisen, die neue Gesetz
gebung neue Kräfte wecken und ihre Wirkungen dem wirtschaftlichen Leben der
Nation, besonders ihrer Industrie, in weitem Umfange zugute kommen würden.
Sie verkannten nicht, daß der Staat, welcher die wirtschaftlich Schwachen stützt,
damit zugleich dem eigenen Nutzen und Frommen dient, und daß die Massen gesund
und kräftig erhalten, des Staates wertvollstes Gut, die Volkskraft bewahren heißt.
Sie sahen voraus, daß durch die wirtschaftliche Sicherstellung der früher in den
Tagen der Not schütz- und mittellosen Arbeiter, durch die Zuerkennung eines Rechts
anspruchs auf Fürsorge an die bisher auf Almosen oder Armenunterstützungen An
gewiesenen und durch ihre umfassende Beteiligung an der Verwaltung der neuge
schaffenen Fürsorgeeinrichtungen die Gesamtlage der deutschen Arbeiter erheblich ver
bessert würde. Im Zeichen der neuen Fürsorge erwüchse, so glaubten sie, zum Segen
für unser Wirtschaftsleben eine arbeitsfreudigere, in Güte und Maß ihrer Arbeit
leistungsfähigere Arbeiterschaft. Die Arbeiterversicherung würde auch die größten
Werte, die es gibt, die sittlichen, auslösen und sich unendlich wertvoll erweisen für
die Schaffung der höchsten wirtschaftlichen Gesamtkraft, durch welche sich ein Volk
im heißen Wettringen der Nationen behauptet.
Der Verlauf der Dinge hat den Schöpfern der neuen Gesetzgebung auch hierin
recht gegeben. In den letzten drei Jahrzehnten hat die deutsche Volkswirtschaft einen
fast beispiellosen Aufschwung genommen. Auch der gesundheitlich, geistig und wirt
schaftlich gehobene Arbeiterstand war an ihm erfreulich beteiligt. Es war kein Zu
fall, daß die Zeit dieses gewaltigen Aufschwunges mit der durchgreifenden Ver
besserung der Lage unserer Arbeiter zusammenfiel. Hier bestanden nahe innere
Zusammenhänge. Unbedenklich darf in der erfolgreichen Behandlung der sozialen
Fragen, besonders der Arbeiterversicherung, eine mitbestimmende Ursache für unsere
wachsende gewerbliche Vormachtstellung erblickt werden.
Für die Unfall- und die Invalidenversicherung schuf die großzügige Gesetz
gebung jener Tage neue eigenartige Gebilde. Die Novemberbotschaft hatte schon
angedeutet, daß den Aufgaben, welche sie zur Förderung des Wohles der Arbeiter
ins Auge gefaßt, die Staatsgewalt allein nicht gewachsen sein würde. Mit kühnem
Entschluß griff man auf die „realen Kräfte des Volkslebens" zurück.
Den in Form von Genossenschaften zusammengefaßten Arbeitgebern wurde
die Durchführung der gewerblichen Unfallversicherung übertragen. Auf tunlichst
freier Grundlage, so hatte die Weisung des Fürsten Bismarck für die Ausarbeitung
der letzten Gesetzesvorlage von 1884 gelautet, müßten diese Berufsgenossenschaften
errichtet werden. Möglichst ungehinderte Bewegung sollte ihnen gewährt, alles
Schematische und Bureaukratische aber von ihnen ferngehalten werden.
Man bildete reine Unternehmerverbände mit ausgedehntester Selbstverwaltung,
eigener Regelung des Gefahrentarifwesens und der Unfallverhütung, mit Über-
wachungs- und Strafbefugnis gegen die Mitglieder.
Die ehrenamtliche Tätigkeit wurde in den land- und forstwirtschaftlichen Berufs
genossenschaften mit einer behördlichen Einwirkung organisch verbunden und bei den