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sind, und denjenigen, deren nominelles Einkommen sich mit
dem Sinken des Geldwertlies erhöht, einen Unterschied zu
machen; schon aus dem Grunde, weil die Grenzlinie zwischen
heiden gar nicht gezogen werden kann, indem nicht alle, die
ein sogenanntes fixes Einkommen beziehen, in die erste Kate
gorie, und nicht alle, deren Einkommen ein unfixirtes ist, in
die letzte Kategorie gehören. Es gibt ganze Classen, die
zwar einen „festen“ Gehalt beziehen, jedoch in der Lage sind,
diesen Gehalt höher"oder niedriger tixiren zu lassen, je nach
dem die allgemeinen Geld- und Einkommensverhältnisse sich
ändern; umgekehrt gibt es Gewerbsleute und Handeltreibende,
die in ihrejn Einkommen von den auf fixen Gehalt Gesetzten
vollständig abhängen und von jeder Verschlechterung des
Geldwerths beinahe in dem nämlichen Grade getroffen werden,
wie diese. Ebenso ist es bei den einzelnen Einkommenszweigen
des Staates schwer zu unterscheiden, inwieweit sie sieh den
Schwankungen des Geldwerths accommodiren oder nicht, und
der Staat wird daher, wenn er den Versuch macht, die für
ihn aus dieser Schwankung resultirende Benaelitlieiligung anf
die Steuerzahler abzuwälzen, nach der einen Seite seinen
Zweck nicht vollständig erreichen, da er mit dem Steuersätze
nicht hoch genug hinaufgehen kann, nach der anderen Seite
den Steuersatz über die Ausgleichsgrenze hinaus erhöht haben.
Pis ist aber klar, dass er das, was er auf der einen Seite
noch immer zu wenig einnimmt, auf der anderen Seite nicht
hereinhringen kann, da die überlasteten Theile des Volksein
kommens die geforderten Steuererträge eben nicht bieten werden.
Anderseits aber vereiteln auch die stetigen Schwankungen des
Geldwerthes jede ausgleichende Tendenz der Steuergesetz
gebung. Eine Steuerhöhung, die heute noch genügend sein könnte,
kann morgen schon zu gering, übermorgen wieder zu hoch sein,
und das Traurige für den Staat ist auch hier, dass das zu
Niedrig ihm schaden, das zu Hoch aber wenig nützen wird. Wenn
der Steuersatz geringer ist, als der Steuerfähigkeit entsprechen
würde, so wird eben nur der geringere Steuerertrag einlliessen ;
ist aber der Steuersatz höher, als der Zahlungsfälligkeit
entsjn-icht, so wird die Steigerung des Steuersatzes mit
der Steigerung des Steuereinkommens keineswegs gleichbe
deutend sein.