fullscreen: Währung und Handel

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sind, und denjenigen, deren nominelles Einkommen sich mit 
dem Sinken des Geldwertlies erhöht, einen Unterschied zu 
machen; schon aus dem Grunde, weil die Grenzlinie zwischen 
heiden gar nicht gezogen werden kann, indem nicht alle, die 
ein sogenanntes fixes Einkommen beziehen, in die erste Kate 
gorie, und nicht alle, deren Einkommen ein unfixirtes ist, in 
die letzte Kategorie gehören. Es gibt ganze Classen, die 
zwar einen „festen“ Gehalt beziehen, jedoch in der Lage sind, 
diesen Gehalt höher"oder niedriger tixiren zu lassen, je nach 
dem die allgemeinen Geld- und Einkommensverhältnisse sich 
ändern; umgekehrt gibt es Gewerbsleute und Handeltreibende, 
die in ihrejn Einkommen von den auf fixen Gehalt Gesetzten 
vollständig abhängen und von jeder Verschlechterung des 
Geldwerths beinahe in dem nämlichen Grade getroffen werden, 
wie diese. Ebenso ist es bei den einzelnen Einkommenszweigen 
des Staates schwer zu unterscheiden, inwieweit sie sieh den 
Schwankungen des Geldwerths accommodiren oder nicht, und 
der Staat wird daher, wenn er den Versuch macht, die für 
ihn aus dieser Schwankung resultirende Benaelitlieiligung anf 
die Steuerzahler abzuwälzen, nach der einen Seite seinen 
Zweck nicht vollständig erreichen, da er mit dem Steuersätze 
nicht hoch genug hinaufgehen kann, nach der anderen Seite 
den Steuersatz über die Ausgleichsgrenze hinaus erhöht haben. 
Pis ist aber klar, dass er das, was er auf der einen Seite 
noch immer zu wenig einnimmt, auf der anderen Seite nicht 
hereinhringen kann, da die überlasteten Theile des Volksein 
kommens die geforderten Steuererträge eben nicht bieten werden. 
Anderseits aber vereiteln auch die stetigen Schwankungen des 
Geldwerthes jede ausgleichende Tendenz der Steuergesetz 
gebung. Eine Steuerhöhung, die heute noch genügend sein könnte, 
kann morgen schon zu gering, übermorgen wieder zu hoch sein, 
und das Traurige für den Staat ist auch hier, dass das zu 
Niedrig ihm schaden, das zu Hoch aber wenig nützen wird. Wenn 
der Steuersatz geringer ist, als der Steuerfähigkeit entsprechen 
würde, so wird eben nur der geringere Steuerertrag einlliessen ; 
ist aber der Steuersatz höher, als der Zahlungsfälligkeit 
entsjn-icht, so wird die Steigerung des Steuersatzes mit 
der Steigerung des Steuereinkommens keineswegs gleichbe 
deutend sein.
	        
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