ist die Folge dieser Entwicklung gewesen, und wir haben
vor der Frage gestanden, durch welche Mittel die Fehler
der Vergangenheit wieder gut gemacht werden konnten.
Die Wiedereinführung des Pfandrechts der Bauhandwer-
ker konnte ein Mittel sein, dieser Entwicklung Einhalt
zu tun und damit allmählich gesundere Verhältnisse im
Bau und Wohnungwesen anzubahnen.
Geteilte Meinungen.
U. einflußreichen Mitgliedern ist meine Auffassung
von der Bedeutung dieser Angelegenheit damals
nicht geteilt worden. Sie gaben zu, daß der Angriffpunkt
nicht übel gewählt sei. Sie wünschten aber nicht, daß der
Bund dieSache fortdauernd in so eingehender Weise be-
treiben und seine ganze Kraft daran setzen sollte, wie es
zeitweise geschehen ist. Sie wollten, daß Anregungen ge-
geben würden, das weitere sollte aber den Interessenten
überlassen werden. Sie verlangten, daß der Bund in der
Hauptsache mehr allgemein aufklärend wirken solle,
in der Weise, wie es Flürscheim mit Erfolg in den ersten
Jahren getan und dem Bunde dadurch wertvolle Anhän-
ger gewonnen hatte.
Meine Ansicht war, daß auf diese Weise sicher mehr
Anhänger zu gewinnen seien, als durch eingehen auf
Einzelfragen. Die wichtigste Voraussetzung für eine der-
artige Tätigkeit wäre aber gewesen, daß sich eim Mann
gefunden hätte, der wie Flürscheim ohne Beruf, wirt-
schaftlich unabhängig, nur seiner Sache leben, reisen, Kon-
gresse besuchen und Vorträge halten konnte.
Zu einer derartigen Tätigkeit fehlte es mir an Zeit
und Neigung. Ich war bereit, jede praktische Frage an-
zugreifen und mit Nachdruck zu betreiben. In großer
Anzahl in verschiedenen Orten Vorträge zu halten, die
in der Hauptsache alle ungefähr den gleichen Inhalt haben
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