Object : Gleichberechtigung von Kapital und Arbeit

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punkten  absieht.  Es  muß  deshalb  eine  Möglichkeit  gefunden  werden,
die  deutsche  Wirtschaft  so  fest  zu  basieren,  daß  sie  auf  normale
Weise  zu  höheren  Leistungen  befähigt  wird.  Nicht  ein  Auspumpen
aller  Kräfte  mit  der  notwendigen  Folge  des  restlosen  Zusammenbruchs ­
  darf  die  Reparationsleistungen  ermöglichen,  sondern  die
Organisation  der  Wirtschaft  muß  den  riesenhaften  Anforderungen ­
  in  normaler  Weise  gerecht  werden  können.  Diese
Notwendigkeit  weist  auf  eine  neue  Wirtschaftsform.

Die  deutsche  Wirtschaft  am  Scheidewege.
Nach  der  Revolution  erscholl  ungemein  stark  und  von  sehr
weiten  Kreisen  der  Arbeiterschaft  gestützt,  der  Ruf  nach  der
Sozialisierung.  Die  Bemühungen  um  dieses  Problem  haben
außerordentlichen  Umfang  gehabt,  aber  trotz  aller  Kraftanstrengungen ­
  und  alles  guten  Willens  auf  beiden  Seiten  hat  sich
keine  Ausführungsmöglichkeit  für  die  Sozialisierung  finden  lassen,
und  auch  die  beiden  großen  Sozialisierungsprogramme,  die  von
Unternehmerseite  und  Arbeiterführern  in  langen  Konferenzen  im
Frühjahr  1921  in  Essen  verhandelt  worden  sind,  haben  zu  keiner
Einigung  geführt.  Zwischen  beiden  Vorschlägen,  dem  Entwurf
von  Stinnes,  Vogler,  Silberberg,  Dr.  Berthold  und  dem  Vorschlag
des  Arbeiterführers  Werner  klafft  der  ganze  Zwiespalt  der  Weltanschauung ­
  des  verflossenen  Jahrhunderts  in  aller  Schärfe  und
Deutlichkeit:  Kapitalismus  gegen  Sozialismus.  Der  Arbeiter  betrachtet ­
  die  Sozialisierung  als  Stichwort  seiner  neuen  Zeit,  ohne
sich  jedoch  mit  den  tatsächlichen  Grundlagen  der  gegenwärtigen
Wirtschaft  praktisch  auseinanderzusetzen  und  ohne  der  geschichtlichen ­
  Entwicklung,  die  unbedingt  die  Grundlage  jeder  künftigen
Wirtschaftsform  bilden  muß,  genügend  Rechnung  zu  tragen.  Infolgedessen ­
  sind  die  Einwände  der  Unternehmer  gegen  die  Sozialisierung ­
  so  stark  begründet,  daß  das  Recht  der  Unternehmer  auf
ihren  Standpunkt  unzweifelhaft  ist.  Auch  von  den  Arbeitern  muß
zugegeben  werden,  daß  erfahrungsgemäß  Staatsbetriebe  —  und
sozialisierte  Betriebe  sind  in  ihrer  Konstruktion  nichts  anderes  —
weniger  ertragreich  arbeiten  und  die  Allgemeinheit  eher  belasten
als  Privatbetriebe.  Die  Entschädigung,  ohne  die  nun  einmal  nach
der  deutschen  Verfassung,  aber  auch  nach  dem  noch  viel  stärker
begründeten  Recht  der  historischen  Entwicklung  des  Eigentums
der  Besitz  nicht  enteignet  werden  kann,  würde  die  ohnehin  schon
            
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