L Teil. Maßnahmen zum Schuß
der Arbeitsfähigen.
1. Abfjchnitt. Maßnahmen bei Beftehen eines
Arbeitsverhältniffes.
X. Kapitel. Arbeiter[huß.
(Schuß von Leben, Gefundheit und Sittlihkeit.)
81. Aufgaben und Anfänge.
Aufgabe des Arbeiterfhuges in dem Sinne, in dem wir ihn
hier betrachten wollen, ijt es, den Arbeitnehmer vor körperlichen
und fittligen Schädigungen während der Ausübung feiner Arbeit
zu bewahren.
Um die Bedeutung der ArbeiterfHukgefekgebung in ihrer heus
tigen Gejtalt voll würdigen zu können, müffen wir zunäcjt einmal
rückwärtsfhauen auf die GefhHichte des Arbeiterfhukes.
Unfere Blike richten fig da unwiNlkürlid} zuerjt auf Eng-
(and, das klaffifhe Land der Induftrieentwicklung, das Land,
das am früheften die Erfindungen genialer Männer ausgenußgt
hat, um — allerdings auf Koften feiner eigenen gewerblichen
Arbeiterfhaft — in bezug auf den Ausbau des Sabrikfyjtems an
die Spike aller Kulturländer zu treten. Wo heute eine körperlid
und geiftig hochjtehende, gewerkfhaftlid gefhulte Arbeiter[haft
febt und arbeitet, da wurden vor hundert Jahren ganze Wagen:
[adungen voll armer Kinder aus den füdenglijhen Armenhäufern
als fogenannte „Lehrlinge“ an die nordenglifhen Sabrikherrn auf
Gnade und Ungnade ausgeliefert, um oft Tag und Nacht in den
Sabriken und Bergwerken zu arbeiten, bis ihre Arbeitskraft er»
fhöpft war und ihr fhwacdes Lebensliht erlofd). Die Ans
fänge des englijhen Arbeiterfhuges fallen allerdings fhon in das
Jahr 1802, aber ohne Gewerbeaufficht, ohne eine öffentlide Meis
nung über diefe Dinge blieb das Gefeßg lange toter Buchjtabe,
Es aab keinen Schuß für die heranwachfende Jugend, keinen Schuß