Full text: Leitfaden durch die Sozialpolitik

Die Aufgaben der Gewerkfhaften. i 37 
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zweigen herbeizuführen fuchten. Dies gejdhah durdy die Eröffnung 
von Arbeitsnadgweifen, wo die Gewerkfhaftsmitglieder un- 
entgeltlid über die freien Stellen unterrichtet und außerdem fo 
lange aus der Arbeitskofenunterjtügungskaffe unter. 
itüßt wurden, bis fie eine neue Stelle gefunden hatten. Diefe 
Unterftügung wurde nur ausgezahlt, folange die Arbeiter fid 
ernitlih um jede ihnen angebotene angemeffene Stellung bemühten, 
fie reichte gerade hin, um fie mit ihrer Samilie notdürftig ihr 
Leben frijten 3u laffen, und folte vor allem verhindern, daß Be: 
jchäftigungslofje ihre Arbeit zu allzu niedrigen Löhnen anboten und 
dadurdy den Lohn der gefjamten Arbeiterfhaft drückten. Audz diefe 
Aufgaben gingen im Laufe der Seit auf öffentlidhe Körper[haften 
(Staat und Gemeinden) über, Die Einridhtung öffentlicher 
paritätifder Arbeitsnadhweife (vgl. I. Teil, 2. AbjAnitt 
1. Kap.) und die Übernahme der Arbeitslofenunterjtüßung 
durdy Reid, Länder und Gemeinden (vgl. I. Teil, 2. Abfhnitt 
2. Kap.) entlajteten die Gewerkfhaften einerfeits, nahmen 
ihnen 3zugleid aber aud} ein Tätigkeitsgebiet, das ihre An: 
ziehungskraft jtark erhöht hatte, Befonders die Berufsorgani: 
fationen der kaufmännifchen Angeftellten betrachteten vielfacd) ihre 
Stellenvermittelungstätigkeit als das Rückgrat ihrer gejamten Ars 
beitsleijtung und haben fi bis heute energijd dagegen gewehrt, 
lid diefe nehmen zu laffen. 
Die Berufsorganifationen der Arbeiter dagegen fuchten fhon 
in einem verhältnismäßig fehr frühen Stadium iprer Entwicklung 
nad) weiteren Mitteln zur Derbefjerung ihrer Arbeitsbedingungen, 
insbejondere zur Derfchiebung des Machtverhältnifjes zwijdhen Ars 
beitgebern und Arbeitnehmern. Um diefem Ziele näherzukom: 
men, entwidkelten fie fig mehr und mehr zu Kampforganifationen, 
die fi audz eines ausgefprodhenen Kampfmittels bedienten: des 
Ausfjtandes oder Streiks. Durdz die gemeinjame Arbeitsnieder- 
legung fämtliqher Arbeiter eines Betriebes oder gar eines ganzen 
Induftriezweiges, d. h. alfo durk eine offene Kriegführung mit 
den Unternehmern, foll erreiht werden, was auf dem Wege einzeln 
oder audy gemeinjam erhobener Forderungen fi nicht erreichen 
ließ. Während der Dauer des Streiks erhalten die Streikenden 
von der Gewerkjhaft, fofern diefe den Streik billigt oder gar 
felbit in die Wege geleitet hat, Streikunterjtüßung. Das 
Stiel des Streiks ift, fo lange abzuwarten, bis der Unternehmer 
den geforderten höheren Lohn bewilligt bzw. die Mikitände, um 
derentwilen der Streik beaonnen wurde, abitellt.
	        
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