Full text: Leitfaden durch die Sozialpolitik

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Erwerbslofenfürforge. ; 
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Gegenleiftung eine Unterftügung erhalten, durdz die ihnen 
die Sorge für den Lebensunterhalt abgenommen wird. Man madte 
daher den Derfuch, mit einem Teil des für die Erwerbslofenfür- 
jorge zur Derfügung jtehenden Geldes die Befhaffung von 
Arbeitsgelegenheit in die Wege zu leiten, d. h. jogenannte 
produktive Erwerbslofenfürforge zu treiben, „damit 
möglichjt allen Erwerbslofen der wirtfdhaftlide und fittlide Vorteil 
der Arbeit zugute kommt“. Teils handelt es fi dabei um Maß- 
nahmen, die dazu dienen foNlen, den Erwerbslofen dauernd dem 
Arbeitsleben wieder einzuverleiben, teils um typifqHe Not. 
itandsarbeiten, wie Erdarbeiten, Waffer-, Straßen und Hod- 
bauten. Die Dauer der Arbeit an der einzelnen. Stelle ijt begrenzt, 
hamit die produktive Erwerbslofenfürforge immer wieder anderen 
Perfonen zugute kommen kann. Die Entlohnung ijft fo bemejjen, 
daß der Antrieb zu anderer Arbeit nicht befeitigt und die Su- 
wanderung nicht erwerbslofer Arbeiter zu den Notjtandsarbeiten 
vermieden wird. Grundfäglidh fol der Lohn zwar der Leijltung 
angepaßt fein, aber hinter dem tariflidhen oder ortsüb- 
liqen Arbeitsverdienjt zurück bleiben und nad Alter, Sa- 
milienjtand und Samiliengröße abgeftuft fein. 
Die Zahl der aus Mitteln der produktiven Erwerbslofjenfürjorge 
unterftüßten Unternehmungen wächft jtändig. Neben dem Staat 
und den Gemeinden find es vor allem Genofjjenfhaften, 
die von der Möglichkeit, auf diefe Weife biligere Arbeitskräfte 
zu erhalten, Gebrauch machen. Die Anträge werden forgfältig 
geprüft und nur dann bewilligt, wenn es fig um notleidende 
Betriebe handelt. Dor allem fucht man mit den Mitteln der pro 
duktiven Erwerbslofjenfürforge die Schaffung von Arbeitsgelegen- 
heiten auf dem Lande zu fördern, und zwar durdz Maßnahmen, 
die eine Steigerung der landwirt[Haftlihen Produktion zur Folge 
haben und gleichzeitig die Ländlidhe Siedlung fördern können. 
Alle diefe Maßnahmen find aber nur Palliativmittel, die 
zwar die Symptome einer weitgreifenden Arbeitslofigkeit für eine 
Seitlang zu mildern, das Übel der Arbeitslofigkeit jelbjt aber nicht 
an der Wurzel zu packen vermögen. Es muß auf Mittel und 
Wege gefonnen werden, um die Folgen der innerhalb eines krijen» 
haften Wirtfhaftslebens leidht zur Dauererjheinung werdenden 
maffenhaften Arbeitslofigkeit bejjer zu bekämpfen, als dies durd) 
bie jebige Sorm der Erwerbslofjenfürforge möglid} ijt. Dies aber 
kann nad) Meinung aller Sacverjtändigen nur gefhehen durd) 
die Arbeitslofenverfigherung.
	        
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