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Erwerbslofenfürforge. ;
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Gegenleiftung eine Unterftügung erhalten, durdz die ihnen
die Sorge für den Lebensunterhalt abgenommen wird. Man madte
daher den Derfuch, mit einem Teil des für die Erwerbslofenfür-
jorge zur Derfügung jtehenden Geldes die Befhaffung von
Arbeitsgelegenheit in die Wege zu leiten, d. h. jogenannte
produktive Erwerbslofenfürforge zu treiben, „damit
möglichjt allen Erwerbslofen der wirtfdhaftlide und fittlide Vorteil
der Arbeit zugute kommt“. Teils handelt es fi dabei um Maß-
nahmen, die dazu dienen foNlen, den Erwerbslofen dauernd dem
Arbeitsleben wieder einzuverleiben, teils um typifqHe Not.
itandsarbeiten, wie Erdarbeiten, Waffer-, Straßen und Hod-
bauten. Die Dauer der Arbeit an der einzelnen. Stelle ijt begrenzt,
hamit die produktive Erwerbslofenfürforge immer wieder anderen
Perfonen zugute kommen kann. Die Entlohnung ijft fo bemejjen,
daß der Antrieb zu anderer Arbeit nicht befeitigt und die Su-
wanderung nicht erwerbslofer Arbeiter zu den Notjtandsarbeiten
vermieden wird. Grundfäglidh fol der Lohn zwar der Leijltung
angepaßt fein, aber hinter dem tariflidhen oder ortsüb-
liqen Arbeitsverdienjt zurück bleiben und nad Alter, Sa-
milienjtand und Samiliengröße abgeftuft fein.
Die Zahl der aus Mitteln der produktiven Erwerbslofjenfürjorge
unterftüßten Unternehmungen wächft jtändig. Neben dem Staat
und den Gemeinden find es vor allem Genofjjenfhaften,
die von der Möglichkeit, auf diefe Weife biligere Arbeitskräfte
zu erhalten, Gebrauch machen. Die Anträge werden forgfältig
geprüft und nur dann bewilligt, wenn es fig um notleidende
Betriebe handelt. Dor allem fucht man mit den Mitteln der pro
duktiven Erwerbslofjenfürforge die Schaffung von Arbeitsgelegen-
heiten auf dem Lande zu fördern, und zwar durdz Maßnahmen,
die eine Steigerung der landwirt[Haftlihen Produktion zur Folge
haben und gleichzeitig die Ländlidhe Siedlung fördern können.
Alle diefe Maßnahmen find aber nur Palliativmittel, die
zwar die Symptome einer weitgreifenden Arbeitslofigkeit für eine
Seitlang zu mildern, das Übel der Arbeitslofigkeit jelbjt aber nicht
an der Wurzel zu packen vermögen. Es muß auf Mittel und
Wege gefonnen werden, um die Folgen der innerhalb eines krijen»
haften Wirtfhaftslebens leidht zur Dauererjheinung werdenden
maffenhaften Arbeitslofigkeit bejjer zu bekämpfen, als dies durd)
bie jebige Sorm der Erwerbslofjenfürforge möglid} ijt. Dies aber
kann nad) Meinung aller Sacverjtändigen nur gefhehen durd)
die Arbeitslofenverfigherung.