Die Krankenverfidherung. 93
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zu der der Derfiherte entfpredend feinem fogenannten „Grund-[ohn“,
d. h. feinem durchjHnittliden Tagesverdienft gehört. (Seit
bem 5. März 1923 beträgt der gefeklidhe Höchitjag für die Grund.
[öhne in der Krankenverfigerung 2400 .%, der fagungsmäßig 3zu-(äffige
Höditfaß 14400 6.)
Man unterfdheidet R egelleiftungen und Mehrleijtungen.
Erftere muß die Kaffe bei Eintreten des Verfiherungs»
jalles gewähren, leßtere werden durdz die Sagung der betreffenden
Kaffe geregelt. .
Laut Gejeg muß gewährt werden:
bei Krankheiten — Xrankenhbilfe,
bei der Niederkunft — WodhenhHilfe bzw. Samiliengilfe,
bei einem Sterbefall — Sterbegeld.
a) Krankenhilfe. Sie erjtreckt fidy in der Regel auf 26
Wochen und befteht in fogenannter „Krankenpflege“ und in
„Krankengeld“.
Die Krankenpflege tritt, aud ohne daß Arbeitsunfähigkeit
vorliegt, fofort nad der Krankmeldung ein. Sie beiteht in ärztliger
Behandlung und der Gewährung der vom Arzt verfhriebenen
Medikamente und kleineren Heilmittel (3. B. Brillen).
Bei den Krankenkaffen bejteht die fogenannte „freie Arz3twahl“;
diefe befhränkt fidy jedoch auf diejenigen Ärzte, die
„Kaffenärzte“ find, d.h. mit denen die Kaffe einen Vertrag abgefchloffen
hat.
Krankengeld kann erjt vom vierten Tage der Arbeitsunfähigkeit
an bezogen werden. Es ftellt einen gewijjen Erjag
des ausfallenden Lohnes dar und wird nad der Höhe des
Grundlohns berednet. In der Regel beträgt es die Hälfte des
Erundlohns. Mehrleiftungen find 3zuläffig.
An Stelle von Krankenpflege und Krankengeld kann die Krankenkaffe
in Sällen von anjtedender oder fonjt die Umgebung gejährdender
Krankheit, oder falls es im Haufe an der nötigen
Pflege fehlt, Krankenhausbehandlung treten lafjen. Handelt
es fidH um die Erkrankung eines Ernährers, fo erhalten die
Angehörigen, folange er im Krankenhaus ift, ein fogenanntes
„Hausgeld“ in der Höhe des halben Krankengeldes. Wenn die
Unterbringung in einem Krankenhaus nidt möglid} ijt, kann anjtatt
deffen aud Hauspflege treten.
Henefende können durdy die Kaffe in Genefungsheimen, unter